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BKAZVO

Diese sechs Buchstaben stehen für die Berufskolleganrechnungs- und -zulassungsverordnung vom 16. Mai 2006. Mit ihr will die Landesregierung nach Abstimmung mit dem Landesausschuss für Berufsbildung die Ausbildungssituation in NRW verbessern.

Erstens, indem durch Anrechnung von Bildungsgängen am Berufskolleg auf die duale Ausbildung die Gesamt-Ausbildungsdauer der Schüler und Schülerinnen verkürzt werden kann.

Und zweitens durch Zulassung bestimmter Schülergruppen zu einer Berufsabschlussprüfung. Die BKAZVO bietet die Möglichkeit, durch Ausweitung der Praxisphasen vollzeitschulische Bildungsgänge reif für die Kammerprüfung zu machen. Auch das reduziert die Verweildauer in den Ausbildungsbetrieben und Berufskollegs und bringt junge Menschen schneller in den Arbeitsmarkt.

Die Verordnung schreibt für die Zulassung vollzeitschulisch ausgebildeter Jugendlicher zu einer Kammerprüfung einen Konsens vor. Am Runden Tisch sitzen dabei neben dem Berufskolleg auch die Agentur für Arbeit, die zuständigen Kammern und Gewerkschaften und als Moderator die Bezirksregierung. Alle Akteure beschließen gemeinsam über den Vorschlag zur Einrichtung neuer Bildungsgänge. Damit steht die Entscheidung auf einem soliden Fundament. Sie kann der Region Erleichterung bringen und den jungen Menschen Chancen bieten.

Die EU-Geschäftsstelle unterstützt die Konsenspartner bei der Umsetzung der BKAZVO. Ansprechpartner sind Hartmut Müller (Leiter der EU Geschäftsstelle) und Dr. Eberhard Schwarz (BKAZVO-Fachberater).

Die Bemühungen des Landes und der Bezirksregierungen um eine bessere regionale Versorgung Jugendlicher mit Ausbildungsplätzen werden durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung im Rahmen des Programms „JOBSTARTER – Für die Zukunft ausbilden“ gefördert.



 

Letzte Änderung(en): 11.01.2010 11:24 Uhr | Erstellt am: 10.04.2008 11:45 Uhr