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Wasserrechtliche Darstellung zum Einsturz des Historischen Archivs aus Sicht der Bezirksregierung Köln

Regierungspräsident Hans Peter Lindlar informiert über die Rechtslage

Köln, den 16.03.2009 15:50 Uhr | Pressemeldung: 017/2009

Regierungspräsident Hans Peter Lindlar hat aus der Presse die Aussagen von Umweltdezernentin Bredehorst zur Kenntnis genommen und stellt hierzu Folgendes klar:

Die Bezirksregierung Köln hat nach Durchführung eines förmlichen Verfahrens am 30.04.2002 den Bau der Nord-Süd-Stadtbahn gem. § 28 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) per Planfeststellungsbeschluss (PFB) zugelassen. Wasserrechtliche Einzelerlaubnisse wurden von der Bezirksregierung Köln nicht erteilt.

Regierungspräsident Hans Peter Lindlar weist im Zusammenhang mit den unterschiedlichen Genehmigungen und Verantwortlichkeiten auf folgendes hin:

Technische Aufsicht:

Das Land Nordrhein-Westfalen hat gem. § 5 der Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen (BoStrab) i.V.m. § 2 Abs. 2 der entsprechenden Zuständigkeitsverordnung für das Land NRW die Bezirksregierung Düsseldorf zur technischen Aufsichtsbehörde von Planfeststellungsbeschlüssen nach PBefG bestimmt.

Wasserrechtliche Regelung im PFB:

Der PFB enthält keine wasserrechtlichen Regelungen zu einzelnen Baustellen, sondern lediglich allgemeine Auflagen, die der Beobachtung der großräumigen Grundwassersituation dienen.

Wasserrechtliche Erlaubnis / Erlaubnis zur Grundwasserentnahme:

Die Erlaubnis zu einzelnen Grundwasserentnahmen und zur Einleitung des Grundwassers in den Rhein wurde am 5. Januar 2007 von der Stadt Köln als Untere Wasserbehörde unter Auflagen erteilt.

Überwachung der wasserrechtlichen Erlaubnis:

Zuständig für die Überwachung der konkreten wasserrechtlichen Erlaubnis ist gem. § 116 Landeswassergesetz die Behörde, die das Wasserrecht erteilt hat, also die Stadt Köln.

Bezirksregierung Köln als Aufsichtsbehörde:

Die BR Köln ist als Obere Wasserbehörde Aufsichtsbehörde gegenüber der Stadt Köln. In dieser Eigenschaft wurde die Stadt Köln deshalb unverzüglich mit Schreiben vom 10. März 2009 um Bericht über Erkenntnisse im Zusammenhang mit dem Unglücksfall gebeten. Den Bericht legte die Stadt Köln am vergangenen Freitag vor.

Die BR Köln hat den Bericht zum Anlass genommen, die Stadt Köln heute aufzufordern, die sonstigen im Zusammenhang mit dem Bau der Stadtbahn stehenden Baustellen auf wasserrechtliche Unregelmäßigkeiten hin zu überprüfen und über alle Erkenntnisse sowohl die Aufsichtsbehörde als auch die Staatsanwaltschaft unaufgefordert zu informieren.

Die Bezirksregierung Köln selbst arbeitet ebenfalls in enger Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Köln zusammen, um ihren Teil zur lückenlosen Aufklärung des Unglückes beizutragen.


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Letzte Änderung(en): 17.03.2009 08:37 Uhr | Erstellt am: 16.03.2009 16:00 Uhr