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Ältestenrat des Braunkohlenausschusses stimmt für Einrichtung einer Anrufungsstelle

Erweiterte Bergschadensregelung verbessert die Position Bergschadensbetroffener

Köln, den 22.02.2010 16:15 Uhr | Pressemeldung: 022/2010

Presseinformation des Braunkohlenausschusses:
Der Ältestenrat des Braunkohlenausschusses hat sich auf seiner Sitzung am Freitag, den 19.02.2010, dafür ausgesprochen, bei der Bezirksregierung Köln eine Anrufungsstelle für Betroffene von Bergschäden im Rheinischen Braunkohlenrevier einzurichten. Der Verfahrensablauf orientiert sich dabei an der Arbeitsweise der bereits bestehenden Schlichtungsstelle Bergschäden Nordrhein-Westfalen, die im Bereich des Steinkohlenbergbaus tätig ist.

Bergschadensbetroffene im Rheinischen Braunkohlenrevier können sich künftig an die Anrufungsstelle wenden, nachdem vorangegangene Einigungsversuche mit RWE Power aus ihrer Sicht nicht zu einem befriedigenden Ergebnis geführt haben. Das Verfahren ist für die Antragsteller kostenfrei. Durch die Einrichtung einer unabhängigen Anrufungsstelle soll eine mit Kostenrisiken für die Bergschadensbetroffenen verbundene gerichtliche Auseinandersetzung zur Klärung etwaiger Ersatzansprüche möglichst vermieden werden. Zusätzlich beruft RWE Power einen Bergschadensbeauftragten als unmittelbaren Ansprechpartner für die Betroffenen.

Die vorgesehene neue Bergschadensregelung wird Anfang März mit dem Unterausschuss „Bergbausicherheit“ des Landtages Nordrhein-Westfalen erörtert. Die Detailregelungen werden sodann dem neu gebildeten Braunkohlenausschuss im April zur abschließenden Entscheidung vorgelegt.


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Letzte Änderung(en): 22.02.2010 16:28 Uhr | Erstellt am: 22.02.2010 16:06 Uhr