Bezirksregierung
Köln

Sprengstoffwesen

Der Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen sowie deren Einfuhr bedarf diverser Konzessionen, deren Erteilung Aufgabe der Bezirksregierung Köln ist.

Eine sichere Handhabung von explosionsgefährlichen Stoffen erfordert die Erteilung der Erlaubnis nach §7 des Sprengstoffgesetzes -SprengG- sowie der Unbedenklichkeitsbescheinigung und des Befähigungsscheins nach § 20 SprengG der verantwortlichen Personen durch die Bezirksregierung Köln.

Auch der Verkauf von Silvesterfeuerwerk sowie der Umgang mit Airbags ist mit besonderen Gefahren verbunden und muss bei der Bezirksregierung angezeigt werden. Die Sicherheit und der Gesundheitsschutz von Beschäftigten und Dritten haben oberste Priorität beim Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen. Die Einhaltung der vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen sowohl im gewerblichen Bereich als auch bei der Verwendung in der Öffentlichkeit sind hierfür eine Grundvoraussetzung. Das Dezernat Sprengstoffwesen berät Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Hersteller, Verwender, Inverkehrbringer, Händler und Transporteure zu allen Fragen des Sprengstoffwesens.

Alle erforderlichen Anzeigen und Anträge können online ausgefüllt und ausgedruckt werden.

Anzeigen für private Feuerwerke reichen Sie bitte beim zuständigen Ordnungsamt Ihrer Stadt oder Gemeinde ein. Bei Anträgen auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 27 SprengG wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Kreisordnungsbehörde.