Bezirksregierung
Köln

Schwangerschaft und Mutterschutz

Schwangere Arbeitnehmerinnen und Eltern, die sich in der Elternzeit befinden, genießen in der Arbeitswelt einen besonderen Schutz.

Der Gesetzgeber hat für werdende Mütter und Eltern, die in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, zahlreiche Bestimmungen erlassen, um den gesundheitlichen Schutz vor Gefahren und Überforderung am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung sowie in der Elternzeit besteht ein besonderer Kündigungsschutz.