Im Bereich der Städte Erftstadt, Euskirchen, Meckenheim und Rheinbach sowie der Gemeinden Swisttal und Weilerswist.
In dem Verfahren zur neuen Festsetzung der Überschwemmungsgebiete des Swistbachs und seiner Nebengewässer Steinbach, Sürstbach, Schießbach, Eulenbach, Wallbach, Ersdorfer Bach und Altendorfer Bach im Bereich der Städte Erftstadt, Euskirchen, Meckenheim und Rheinbach sowie der Gemeinden Swisttal und Weilerswist hat die Bezirksregierung Köln am 15. September 2025 (verkündet im Amtsblatt Nr. 37 des Regierungsbezirks Köln) den Entwurf einer Verordnung öffentlich bekannt gemacht und ausgelegt mit der Gelegenheit zur Stellungnahme. Die eingegangenen Stellungnahmen gaben teilweise begründeten Anlass für Änderungen an dem Verordnungsentwurf.