Klärschlammverbrennungsanlage
Genehmigungsbescheid der KLAR GmbH vom 02.02.2026
Bekanntmachung nach § 10 Absatz 8a des Bundes-Immissionsschutzgesetz –BImSchG
Auf der Grundlage des § 10 Absatz 8a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274) - in der derzeit geltenden Fassung - wird hiermit der Genehmigungsbescheid nach §§ 4, 6 und 8 BImSchG der KLAR GmbH, Ostmerheimer Straße 555, 51109 Köln vom 02.02.2026 zur 1. Teilgenehmigung zur Errichtung und Betrieb einer Klärschlammverwertungsanlage auf dem Werksgelände in 50769 Köln, Merkenicher Hauptstraße 2, öffentlich bekannt gegeben.
Das für die Anlage maßgebliche BVT-Merkblatt (Beste verfügbare Techniken) ist das „Merkblatt über die Besten Verfügbaren Techniken der Abfallverbrennung".