Der Regionalrat Köln hat in seiner heutigen öffentlichen Sitzung den Sachlichen Teilplan Erneuerbare Energien zum Regionalplan Köln beschlossen.
Mit dem Abschluss des Planverfahrens setzt die Region einen zentralen Baustein der Energiewende um und schafft klare, rechtssichere Rahmenbedingungen für den weiteren Ausbau der Windenergie.
„Mit dem Sachlichen Teilplan Erneuerbare Energien schaffen wir eine planungsrechtliche Grundlage für einen geordneten und gesicherten Ausbau der Windenergie in der Planungsregion Köln“, zeigte sich Regierungspräsident Dr. Thomas Wilk erfreut. „Mit der Erfüllung des bundes- und landesrechtlich vorgegebenen Flächenbeitragswerts leistet die Region Köln ihren Beitrag zur Energiewende und übernimmt Verantwortung für den Klimaschutz.“
„Private Haushalte, Wirtschaft, Industrie, öffentliche Einrichtungen und zunehmend der Verkehr – wir alle sind gleichermaßen auf eine sichere Stromversorgung angewiesen. Gerade in unsicheren Zeiten leistet die ortsnahe Windenergie einen wichtigen Beitrag zur Versorgungssicherheit. Mit der Ausweisung von gesteuerten Windenergiegebieten tragen nun alle Landesteile - nicht nur die Rheinischen Braunkohletagebaue und das Ruhrgebiet - zur dezentralen Stromerzeugung bei.“, ergänzt der Regionalratsvorsitzende Rainer Deppe.
Der Teilplan legt fest, welche Areale im Regierungsbezirk Köln vorrangig für den Ausbau der Windenergie geeignet sind und für diesen Zweck regionalplanerisch gesichert werden. Durch die Steuerungswirkung, die er entfaltet, werden neue Windenergieanlagen außerhalb kaum noch genehmigt werden können. Dies trägt zu mehr Planungssicherheit beim Ausbau der Windenergie bei.
Seit der Einführung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes (WindBG) laufen bundesweit Planungen für den Windenregieausbau, um die im Gesetz verankerten Ausbauziele zu erfüllen. Die Landesregierung NRW hatte sich zum Ziel gesetzt, das Flächenziel von 1,8 % der Landesfläche bis Ende 2025 umzusetzen. Mit einem Umfang von 16.103 Hektar in 342 Windenergiebereichen erfüllt der Plan den landesrechtlich vorgegebenen Flächenbeitragswert von 15.682 Hektar. Damit leistet der Planungsraum Köln einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der nordrhein-westfälischen und bundesweiten Ausbauziele zur Windenergie.
Die zeichnerische Festlegung von Windenergiebereichen erfolgte auf Basis einer gesamträumlichen Plankonzeption sowie einer umfangreichen strategischen Umweltprüfung, die die Auswirkungen auf Natur, Landschaft, Mensch und Klima detailliert bewertet. Dadurch wird sichergestellt, dass der Ausbau der Erneuerbaren Energien mit dem Schutz wertvoller Räume in Einklang steht.
Neben der zeichnerischen Festlegung von Vorranggebieten und der Ausweisung von Beschleunigungsgebieten für die Windenergie werden im Teilplan weitere textliche Vorgaben für die Nutzung der Wind-, Solar- und Bioenergie festgelegt. An der Erarbeitung des Planentwurfs wurden sowohl die Öffentlichkeit, als auch die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen beteiligt. Zahlreiche Hinweise und Stellungnahmen flossen in die Planung mit ein und führten zu einer weiter optimierten Flächenkulisse.