Bezirksregierung
Köln

Bezirksregierung erlaubt der Stadt Bonn temporäre Öffnung der Reuterstraße

Die Bezirksregierung Köln ermöglicht der Stadt Bonn, das Durchfahrverbot für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen auf der Reuterstraße zunächst für sechs Monate auszusetzen. Das entgegenstehende Durchfahrverbot, Bestandteil des Luftreinhalteplans für Bonn aus dem Jahr 2009, wird ab dem 01. Mai 2026, ausgesetzt. Die bestehenden Grenzwerte für Luftschadstoffe behalten aber ihre Gültigkeit. 

15.04.2026

Die Erlaubnis ist verbunden mit regelmäßigen Verkehrszählungen und -beobachtungen durch die Stadt Bonn.

Dies soll in enger Abstimmung mit dem Landesamt für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen (LANUK NRW) erfolgen.

Hintergrund: Von der zuständigen Straßenverkehrsbehörde der Stadt Bonn wird die Reuterstraße angesichts der Sperrung der Route über die Nordbrücke als eine von wenigen möglichen Umfahrungen für den Schwerlastverkehr angesehen. Die danach erforderliche Freigabe als Umleitungsstrecke wird aber durch das im von der Bezirksregierung Köln im Jahre 2009 aufgestellten ersten Luftreinhalteplan für die Stadt Bonn verankerte Durchfahrtverbot für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen auf der Reuterstraße derzeit formal gehindert. Die Stadt Bonn hat daher darum gebeten, diese Bindungswirkung zeitlich befristet, auszusetzen. 

Dieser Antrag auf temporäre Aussetzung (nicht: Änderung des Luftreinhalteplans oder Aufhebung dieser Regelung!) wurde von der Bezirksregierung als für den Luftreinhalteplan zuständige Behörde in Abstimmung mit dem für Umwelt und Verkehr zuständigen Ministerium und dem LANUK NRW  fachlich geprüft. Unter der Maßgabe, dass diese Aussetzung zunächst als Verkehrsversuch für sechs Monate erfolgt und von entsprechenden Untersuchungen begleitet wird, konnte der befristeten Aussetzung zugestimmt werden. Eine intensive Beobachtung der Luftqualität sowie Begleitung der Entwicklungen sind erforderlich, um belastbare Daten sammeln zu können. Mit einer Prognose allein können die Entwicklungen angesichts der Neuartigkeit der Situation nicht vorab bewertet werden. Nach rund drei Monaten erfolgt eine Evaluierung der Entwicklungen mit der Gelegenheit, zu intervenieren, wenn sich die Freigabe nicht bewährt oder die Einhaltung der Grenzwerte in Gefahr gerät. Unter anderem erhoffen sich die Stadt Bonn und die Aufsichtsbehörden durch die Maßnahme eine valide Datengrundlage für weitere Folgeentscheidungen schaffen zu können. 

Dies ist erforderlich, damit die seit Jahren auf der Reuterstraße insbesondere für Stickstoffdioxid (Jahresmittelwert 2025: 25 µg/m3 Luft) bisher sicher eingehaltenen Grenzwerte durch die Freigabe für den Schwerlastverkehr nicht gefährdet bzw. überschritten werden.