Die KLAR GmbH aus Köln hatte im März 2025 die erste immissionsschutzrechtliche Teilgenehmigung zur Errichtung einer Klärschlammverwertungsanlage in Köln-Merkenich beantragt. Die Genehmigung wurde nun nach Abschluss des Verfahrens durch die Bezirksregierung Köln erteilt.
Gegen das Vorhaben haben 140 Personen Einwendungen erhoben, die in einem öffentlichen Termin im Bürgerhaus Köln-Chorweiler an zwei Tagen im Juli 2025 erörtert wurden. Weiterhin wurde im Verfahren auch eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt. Nach Abschluss der Behördenbeteiligung sowie Bewertung aller Einwendungen, konnte die Genehmigung erteilt werden. Nach Veröffentlichung im Amtsblatt wird der Bescheid in Köln und Leverkusen ausgelegt. Ab 24. Februar wird die Genehmigung auf der Internetseite der Bezirksregierung veröffentlicht und kann eingesehen werden.
Die KLAR GmbH wurde eigens zu dem Zweck gegründet, die Klärschlammverbrennungsanlage in Merkenich zu planen, zu bauen und anschließend zu betreiben. Gesellschafter der KLAR GmbH sind die Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR (StEB Köln), die Stadtwerke Köln GmbH (SWK), die Bundesstadt Bonn und die Klärschlammkooperation Poolgesellschaft mbH (KKP), ein Zusammenschluss einiger kleinerer Städte und Umlandgemeinden. Die Anlage kann den Klärschlamm von ca. 2 Millionen Einwohnern verwerten. Pro Stunde können bis zu 20 Tonnen Klärschlamm thermisch verwertet werden. Die daraus gewonnene thermische Energie dient der Fernwärme- und Stromversorgung in Köln.