Die Bezirksregierung Köln hat am 15. April 2026 die Genehmigung des Haushaltes der Stadt Aachen übergeben.
Der Rat der Stadt Aachen hat den Haushalt 2026 am 11. März 2026 beschlossen und die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen wurde der Bezirksregierung am 18. März 2026 angezeigt.
Die Stadt Aachen beantragte gemäß § 75 Abs. 4 S. 1 GO NRW die Genehmigung zur Verringerung der Allgemeinen Rücklage im Haushaltsjahr 2026 i. H. v. rund 95,36 Mio. € sowie gemäß § 84 Abs. 2 GO NRW den Vortrag von Jahresfehlbeträgen (Verlustvorträgen) in den Jahren 2027 sowie 2029 i. H. v. jeweils 20 Mio. €. Rechtliche Gründe für eine Versagung der beantragten Genehmigungen oder die Forderung nach Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes ergeben sich nach Prüfung der Haushaltssatzung und der dazugehörigen Anlagen nicht.
Im Genehmigungsbescheid vom 15. April 2026 fordert die Bezirksregierung die Stadt Aachen angesichts der hohen Defizite innerhalb des Planungszeitraums 2026 bis 2029 sowie damit einhergehender Reduzierung der Allgemeinen Rücklage von 695,678 Mio. € auf 654,223 Mio. € dazu auf, ihre Konsolidierungsbemühungen deutlich zu verstärken, um perspektivisch zu dem Ziel einer dauerhaft geordneten Haushaltswirtschaft durch das Erreichen des Haushaltsausgleichs gemäß § 75 Abs. 2 Satz 2 GO NRW zu gelangen.
Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 kann nun gemäß § 80 Abs. 5 GO NRW öffentlich bekannt gemacht werden und in Kraft treten.