Bezirksregierung
Köln

Bezirksregierung Köln genehmigt Netzverstärkung der Amprion GmbH im Rheinischen Revier

25.08.2025

Mit Planfeststellungsbeschluss vom 21. August 2025 hat die Bezirksregierung Köln das Planfeststellungsverfahren für den Ersatzneubau und den Betrieb der 380-kV-Höchstspannungsleitung der Amprion GmbH von der Umspannanlage Oberzier bis zum Punkt Blatzheim abgeschlossen. Das Vorhaben mit der Bauleitnummer 4236 wurde damit zugelassen. Es handelt sich um ein Projekt, welches unter der Nr. 74 der Anlage zum Bundesbedarfsplangesetz vom Gesetzgeber aus Gründen eines überragenden öffentlichen Interesses als energiewirtschaftlich notwendig festgelegt wurde.

Die Vorhabenträgerin plant das Übertragungsnetz in diesem Gebiet auf einer Länge von ca. 16 km mit zwei zusätzlichen 380-kV-Stromkreisen zu verstärken. Sie verfolgt damit das Ziel, eine möglichst sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche Versorgung der Allgemeinheit mit Strom zu gewährleisten. Der Ersatzneubau wird erforderlich, da die ca. 50 Jahre alte Bestandsleitung den Herausforderungen der Energiewende und der zukünftigen Netzauslastung auf Dauer nicht gewachsen ist. Die Trasse verläuft überwiegend in ca. 50 bis 60 Metern Abstand parallel zur bestehenden Freileitung. Nach dem Neubau wird die alte Leitung fast vollständig demontiert. Der Start der Bauarbeiten ist für den Herbst 2025 geplant, in Betrieb genommen werden soll sie im Jahre 2027. 

Von den Baumaßnahmen und dem Betrieb der Leitungsanlagen sind Grundstücke in den Kommunen Niederzier, Merzenich, Düren und Kerpen betroffen. Die neue Leitung erfordert die Errichtung von 46 Strommasten mit 3 Traversen und einer Höhe zwischen 60 und 75 Metern. 

Im Rahmen der Planfeststellung musste die Bezirksregierung Köln die vom Vorhaben berührten öffentlichen und privaten Belange prüfen und abwägen. Dabei wurden neben den zwingend zu beachtenden Rechtsvorschriften, z.B. aus dem Naturschutzrecht, 49 Stellungnahmen Träger öffentlicher Belange oder ähnlicher Einrichtungen und 226 Einwendungen berücksichtigt.

Der Planfeststellungsbeschluss wird ausschließlich digital öffentlich bekanntgegeben. Hierzu wird der Beschluss gemäß § 43b Absatz 1 Nr. 3 Satz 2 EnWG für die Dauer von zwei Wochen – vom 28.08.2025 bis einschließlich zum 10.09.2025 – auf der Internetseite der Bezirksregierung Köln zugänglich gemacht.  

Der vollständige Planfeststellungsbeschluss und die dazugehörigen Planunterlagen können daher in diesem Zeitraum auf der Internetseite der Bezirksregierung Köln eingesehen werden. 

Für Betroffene oder EinwenderInnen, die keinen Zugang zum Internet haben, kann eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt werden, wenn er oder sie während der Dauer der Veröffentlichung ein entsprechendes Verlangen an die Planfeststellungsbehörde richtet. 

Wenden Sie sich dazu bitte an die Bezirksregierung Köln 

  • per Mail an: 380kv-oberzier-blatzheim[at]bezreg-koeln[dot]nrw[dot]de (380kv-oberzier-blatzheim@bezreg-koeln[dot]nrw[dot]de) 
  • oder schriftlich an: Bezirksregierung Köln, Dezernat 25, 50606 Köln

Die Dokumente sind im vorgenannten Zeitraum unter diesem Link abrufbar: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/-996