Bezirksregierung
Köln

Bezirksregierung Köln setzt Überschwemmungsgebiet der Sieg neu fest

Die Bezirksregierung Köln hat das Überschwemmungsgebiet der Sieg durch ordnungsbehördliche Verordnung neu festgesetzt.

17.09.2026

Das Überschwemmungsgebiet betrifft die Flächen im Bereich der kreisfreien Stadt Bonn und den Städten Niederkassel, Troisdorf, Sankt Augustin, Siegburg und Hennef sowie der Gemeinden Eitorf und Windeck im Rhein-Sieg-Kreis.

Die ausgewiesenen Gebiete stellen dar, welche Flächen voraussichtlich bei einem 100-jährlichen Hochwasser überschwemmt werden und dienen dem Erhalt natürlicher Rückhalte- und Überflutungsflächen. 

In festgesetzten Überschwemmungsgebieten ist eine Vielzahl von Vorhaben grundsätzlich untersagt. Hierzu gehört zum Beispiel das Ausweisen neuer Baugebiete, das Errichten oder Erweitern baulicher Anlagen oder das langfristige Ablagern von Gegenständen, die den Wasserabfluss behindern oder fortgeschwemmt werden können. 

Ausnahmen vom Bauverbot im festgesetzten Überschwemmungsgebiet sind nur unter strengen Voraussetzungen und mit einer zusätzlichen Ausnahmegenehmigung möglich. Außerdem darf der Wasserstand und der Abfluss bei Hochwasser nicht nachteilig verändert und der bestehende Hochwasserschutz nicht beeinträchtigt werden. Das Vorhaben muss zudem hochwasserangepasst ausgeführt werden.

Die Genehmigungsanträge für Vorhaben in den gesetzlich festgesetzten Überschwemmungsgebieten, die einer Baugenehmigung bedürfen, sind an die zuständige kommunale Bauaufsichtsbehörde zu richten, die wiederum ihrerseits das Einvernehmen mit der Bezirksregierung als Obere Wasserbehörde herstellt. 

Für baugenehmigungsfreie Vorhaben im gesetzlich festgesetzten Überschwemmungsgebiet der Sieg sind die Genehmigungsanträge bei der Bezirksregierung Köln zu stellen.