Errichtung und Betrieb einer Anlage zum Erschmelzen von Aluminium aus Masseln
Auf der Grundlage des § 10 Absatz 8a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274) - in der derzeit geltenden Fassung - wird hiermit der Genehmigungsbescheid nach § 4 BImSchG der Firma Ford-Werke GmbH, Henry-Ford-Straße, 50735 Köln vom 12.05.2021 zur Errichtung und den Betrieb einer Anlage zum Erschmelzen von Aluminium aus Masseln mit einer Schmelzleistung von 73,5 t/Tag (Anlage nach Nr. 3.4.1 Anhang 1 der 4. BImSchV) bekannt gemacht.
Die für die Anlage maßgeblichen BVT-Merkblätter (Beste verfügbare Techniken) sind : BVT 2 (EnMS) BVT zur effizienten Energienutzung BVT 10 (Überwachung gefasster Emissionen)
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