Änderung des Heizkraftwerks Merheim
Bekanntmachung nach § 10 Absatz 8a des Bundes-Immissionsschutzgesetz –BImSchG
Auf der Grundlage des § 10 Absatz 8 a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274) - in der derzeit geltenden Fassung - wird hiermit der Genehmigungsbescheid nach §§ 6 und 16 BImSchG der RheinEnergie AG, Parkgürtel 24, 50823 Köln vom 20.01.2023 zur wesentlichen Änderung des Heizkraftwerks Merheim in 51109 Köln, Ostmerheimer Straße 557 durch die Errichtung und den Betrieb eines Fernwärmespeichers öffentlich bekannt gegeben.
Das für die Anlage maßgebliche BVT-Merkblatt (Beste verfügbare Techniken) ist das „Merkblatt über Großfeuerungsanlagen“.
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