Errichtung und Betrieb eines Parkplatzes als Abstellfläche für unmotorisierte Bitumen-TW-Anhänger/Auflieger im Bereich der Bitumenverladung im Betriebsbereich MMDA
Az.: 53.0068/9.2.1/Od/Ru
Auf der Grundlage des § 10 Absatz 8 a) des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274) - in der derzeit geltenden Fassung - wird hiermit der Genehmigungsbescheid nach §16 BImSchG der Firma Shell Deutschland Oil GmbH, Godorfer Hauptstraße 150, 50997 Köln vom 16.05.2017 zur wesentlichen Änderung des Mineralöllagers incl. Bitumenlager, Utility I (Anlagen-Nr.0011) im Werk Nord der Rheinlandraffinerie in 50997 Köln, Godorfer Hauptstraße 150 öffentlich bekannt gemacht.
Die Genehmigung beinhaltet:
Die Errichtung und Betrieb eines Parkplatzes als Abstellfläche für unmotorisierte Bitumen-TW-Anhänger/Auflieger im Bereich der Bitumenverladung im Betriebsbereich MMDA.
Die für die Anlage maßgebliche BVT-Schlussfolgerung (BVT: Beste verfügbare Techniken) ist die Schlussfolgerung zu den besten verfügbaren Techniken gemäß Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über Industrieemissionen in Bezug auf das Raffinieren von Mineralöl und Gas für Mineralöl- und Gasraffinerien vom Oktober 2014 (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2014) 7155).
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