Wesentlichen Änderung der Anlage zur Herstellung von Acrolein (Ac-Anlage) und der Anlage zur Herstellung von Methylmercaptan und Methylmercaptopropionaldehyd (Mc/MMP-Anlage)
Auf der Grundlage des § 10 Absatz 8 a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274) - in der derzeit geltenden Fassung - wird hiermit der Genehmigungsbescheid nach §§ 6 und 16 BImSchG der Evonik Operations GmbH, Brühler Str. 2, 50389 Wesseling vom 23.11.2022 zur wesentlichen Änderung der Anlage zur Herstellung von Acrolein (Ac-Anlage) und der Anlage zur Herstellung von Methylmercaptan und Methylmercaptopropionaldehyd (Mc/MMP-Anlage) öffentlich bekannt gegeben.
Die Genehmigung beinhaltet:
Die für die Anlage maßgebliche BVT-Schlussfolgerung (BVT: Beste verfügbare Techniken) ist die Schlussfolgerung zu den besten verfügbaren Techniken gemäß Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über Industrieemissionen in Bezug auf die Herstellung von organischen Grundchemikalien vom 21.11.2017.
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