Änderung der Anlage zum Brennen von keramischem Erzeugnissen
Auf der Grundlage des § 10 (8a) BImSchG in der derzeit geltenden Fassung wird hiermit der Genehmigungsbescheid Az.: 300-53.0047/22/Ho nach § 16 BImSchG zur wesentlichen Änderung der Anlage zum Brennen von keramischem Erzeugnissen der RHI Magnesita Deutschland AG auf dem Betriebsgelände Didierstr., 53639 Königswinter, durch Errichtung eines Lagerbehälters für Flüssiggas vom 20.01.2023 öffentlich bekannt gemacht.
Das für die Anlage maßgebliche BVT-Merkblatt (Beste verfügbare Techniken) ist das Merkblatt für die keramische Industrie (CER).
+49(0)221-147-0 · +49(0)221-147-3185 · poststelle@bezreg-koeln.nrw.de
telefonische Sprechzeiten: 08:30h - 15:00h (Mo - Do) · Persönliche Besuche sind nur nach vorheriger Absprache möglich