Geländeneigung
Die Geländeneigung wird aus dem Digitalen Geländemodell mit der Gitterweite 1m abgeleitet. Der Dienst hebt Geländeneigungen farblich hervor und ist für die Neigungswinkel 20°, 40° und 60° verfügbar.
Produktbeschreibung:
Ein Geländeneigungskartendienst färbt Bereiche rot ein, die eine bestimmte Mindestneigung aufweisen. Dies kann einen Hinweis auf potentielle Böschungen geben. Die Geländeneigung wird aus dem Digitalen Geländemodell mit der Gitterweite 1 m (DGM1) abgeleitet. Ein Pixel in der Darstellung der Geländeneigung entspricht 1 m² auf der Erdoberfläche.
Geländeneigung 20° mit Geländeschummerung
Geländeneigung 40° mit Geländeschummerung
Geländeneigung 60° mit Geländeschummerung
Nutzungsmöglichkeiten:
- Detektion von Böschungen
- Einsatz in Fachinformationssystemen
- bodenkundliche Reliefanalysen
- Forschung und Lehre
Produktangebot:
WMS NW Geländeneigung
Um Detailinformationen zu erhalten, öffnen Sie bitte die Anwendung in einem neuen Fenster.
Flächendeckung:
Die Geländeneigung liegt für Nordrhein-Westfalen flächendeckend vor.
Georeferenzierung:
- Lage / Lageangabe: ETRS89/UTM32 (EPSG 25832)
- Höhe / Höhenangabe: DHHN2016 (EPSG 7837)
Fortführung:
Die Datengrundlage (3D-Messdaten) wird im 5-Jahresturnus erfasst (Siehe unter "Weitere Informationen").
Lagegenauigkeit:
+/- 50 cm
Ausprägung:
- Geländeneigung 20°
- Geländeneigung 40°
- Geländeneigung 60°
Bereitstellung:
Webdienste:
WMS
- Geländeneigung:
https://www.wms.nrw.de/geobasis/wms_nw_gelaendeneigung
WCS
- Geländeneigung:
https://www.wcs.nrw.de/geobasis/wcs_nw_gelaendeneigung
Konditionen:
Gebühr für digitale Geobasisdaten:
Die digitalen Geobasisdaten werden nach Open Data-Prinzipien kostenfrei über automatisierte Abrufverfahren bereitgestellt. Es gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland – Zero“ (dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Der Lizenztext ist unter www.govdata.de/dl-de/zero-2-0 abrufbar.
Hinweise zu Gebühren:
Die Gebühren sind in der Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen (Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung – VermWertKostO NRW) vom 12.12.2019 in der jeweils gültigen Fassung und dem zugehörigen Kostentarif (VermWertKostT) festgelegt (SGV.NRW.7134).