INSPIRE NW Bodenbedeckung
Die Bezirksregierung Köln, Geobasis NRW, stellt im INSPIRE-Datenmodell „Bodenbedeckung“ Daten auf Basis der Datenbestände des ALKIS bereit.
Produktbeschreibung:
Die Datenspezifikation zum INSPIRE-Thema „Bodenbedeckung“ umfasst die physische und biologische Bedeckung der Erdoberfläche, einschließlich künstlicher Flächen, landwirtschaftlicher Flächen, Wäldern, natürlicher und naturnaher Gebiete, Feuchtgebieten und Wasserkörpern.
Nutzungsmöglichkeiten:
Durch das europaweit einheitliche Datenmodell eignen sich diese Produkte besonders für regionen-, länder- und staatenübergreifende Aufgaben.
Produktangebot:
INSPIRE-WMS NW Bodenbedeckungsvektor ALKIS
Um Detailinformationen zu erhalten, öffnen Sie bitte die Anwendung in einem neuen Fenster.
Flächendeckung:
Die Daten zu INSPIRE NW Bodenbedeckung liegen für Nordrhein-Westfalen flächendeckend vor.
Georeferenzierung:
Lage / Lageangabe: ETRS89/UTM32 (EPSG 25832)
Fortführung:
vierteljährlich
Lagegenauigkeit:
Katastergenauigkeit
Ausprägung:
Bodenbedeckungsfläche
Bereitstellung:
Webdienste:
WMS
- INSPIRE-WMS NW Bodenbedeckungsvektor ALKIS:
https://www.wms.nrw.de/geobasis/wms_nw_inspire-bodenbedeckungsvektor_alkis?
WFS
- INSPIRE-WFS NW Bodenbedeckungsvektor ALKIS:
https://www.wfs.nrw.de/geobasis/wfs_nw_inspire-bodenbedeckungsvektor_alkis?
Konditionen:
Gebühr für digitale Geobasisdaten:
Die digitalen Geobasisdaten werden nach Open Data-Prinzipien kostenfrei über automatisierte Abrufverfahren bereitgestellt. Es gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland – Zero“ (dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Der Lizenztext ist unter www.govdata.de/dl-de/zero-2-0 abrufbar.
Hinweise zu Gebühren:
Die Gebühren sind in der Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen (Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung – VermWertKostO NRW) vom 12.12.2019 in der jeweils gültigen Fassung und dem zugehörigen Kostentarif (VermWertKostT) festgelegt (SGV.NRW.7134).