Zusammensetzung

Damalige Regierungspräsidentin Gisela Walsken und Vorsitzender des Regionalrats Rainer Deppe nach der Konstituierenden Sitzung
Im Regionalrat des Regierungsbezirks Köln sitzen 42 stimmberechtigte Mitglieder und 22 beratende Mitglieder ohne Stimmrecht. Die Anzahl der stimmberechtigten Mitglieder des Regionalrates ist abhängig von der Einwohnerzahl im Regierungsbezirk. Die Kreise und kreisfreien Städte wählen je angefangene 200.000 Einwohner ein stimmberechtigtes Mitglied in den Regionalrat. Die darüber hinaus noch fehlenden stimmberechtigten Mitglieder werden über Reservelisten der Parteien berufen.
Die parteipolitische Zusammensetzung der 42 stimmberechtigten Mitglieder in der aktuellen Sitzungsperiode richtet sich nach den Ergebnissen der Kommunalwahlen vom 13. September 2020 in den kreisfreien und kreisangehörigen Städten und Gemeinden des Regierungsbezirks Köln.

Damit ist sowohl eine flächendeckende wie auch eine den politischen Mehrheitsverhältnissen im Regierungsbezirk entsprechende Aufteilung der Sitze im Regionalrat gewährleistet.
Die Gruppe der beratenden Mitglieder ohne Stimmrecht integriert die gesellschaftlich relevanten Interessen in den Regionalrat hinein (Arbeitgeber-/Arbeitnehmervertreter, Naturschutzverbände, Sportverbände, kommunale Gleichstellungsstellen). Dazu kommen noch die Oberbürgermeister und Landräte des Regierungsbezirks sowie ein Vertreter des Landschaftsverbandes Rheinland, die die Interessen ihrer Kommunen und Kreise bzw. ihres Kommunalverbandes beratend in den Regionalrat einbringen. Damit wird ergänzend zum flächendeckenden politischen Proporz der stimmberechtigten Mitglieder ein breiter Konsens zu den Arbeiten des Regionalrates ermöglicht.
Öffentlichkeit der Sitzungen
Der Regionalrat tritt mindestens viermal jährlich zusammen; die Sitzungen sind öffentlich. Die Sitzungen finden in der Regel im Plenarsaal der Bezirksregierung, Zeughausstr. 2-10, in Köln statt. Pandemiebedingt tagen der Regionalrat und seine Kommissionen aktuell allerdings in größeren Sitzungsräumen außerhalb der Bezirksregierung. Die Einladungen zu den Sitzungen mit der Tagesordnung und den Sitzungsunterlagen werden unter Angabe des Sitzungsorts etwa drei Wochen vor der jeweiligen Sitzung veröffentlicht.