Auf Grundlage des Erlasses „Regelungen zum Unterrichtsausfall und anderen schulischen Maßnahmen bei Unwettern und anderen extremen Wetter-Ereignissen“ wurde durch die Schulabteilung der Bezirksregierung Köln festgelegt, dass das Unwetter einen geordneten Unterrichtsbetrieb in Präsenz ohne eine Gefährdung von Schülerinnen und Schülern in Teilen des Regierungsbezirks Köln ab dem späten Vormittag nicht weiter zulässt.
Im Regierungsbezirk Köln findet daher spätestens ab 11:30 Uhr kein Unterricht in Präsenz mehr statt.
Ausgenommen hiervon sind schriftliche Nachschreibprüfungen im Abitur sowie Prüfungen in den Berufskollegs. Schulleitungen können zudem die Entscheidung treffen, mündliche Prüfungen auf einen anderen Tag zu verschieben
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