Genehmigung von Wettvermittlungsstellen


Die Bezirksregierung Köln ist zuständig für die Erteilung und Überwachung von Erlaubnissen für Wettvermittlungsstellen (Sportwetten) innerhalb des Regierungsbeziks.

Die Vermittlung von Sportwetten in Wettvermittlungsstellen ist in Nordhein-Westfalen gemäß der §§ 4 und 21a des Glücksspielstaatsvertrages 2021 (GlüStV 2021) in Verbindung mit § 13 des Gesetz zur Ausführung des Glücksspielstaatsvertrages (Ausführungsgesetz NRW Glücksspielstaatsvertrag - AG GlüStV NRW) erlaubnispflichtig.

Anträge auf Erteilung der Erlaubnis zum Betreiben einer Wettvermittlungsstelle können schriftlich bei der Bezirksregierung (Dezernat 21) gestellt werden. Die Erlaubnis kann nur von der Inhaberin oder dem Inhaber einer Veranstaltererlaubnis beantragt werden. Anträge auf Erteilung einer Veranstaltererlaubnis sind ausschließlich beim Land Hessen (Regierungspräsidium Darmstadt) zu stellen.

Bitte beachten Sie das zur Verfügung gestellte Merkblatt sowie die für den Antrag zu verwendenden Vordrucke.

Nach Tarifstelle 17.5.1 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW) kann eine Gebühr in Höhe von 500,- bis 5.000,- EUR je Erlaubnisjahr festgesetzt werden.

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Postanschrift
Bezirksregierung Köln·50606 Köln

  gluecksspiel@bezreg-koeln.nrw.de

Frau Lorenz
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Herr Steeg
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