Informationen über den Gesundheitsfachberuf Gesundheits- und Krankenpflegeassistent(in)
Die Bezirksregierung Köln ist für die staatliche Anerkennung von Schulen für Gesundheits- und Krankenpflegeassistent/inn/en zuständig. Weitergehende Informationen zur Schulgründung, den bestehenden Schulen oder zur Ausbildung finden Sie hier.
Die Bezirksregierung ist für die staatliche Anerkennung von Schulen für Gesundheits- und Krankenpflegeassistent/inn/en zuständig. Für die Abnahme der staatlichen Prüfungen und die Erteilung der Berufserlaubnis liegt die Zuständigkeit bei der örtlichen Unteren Gesundheitsbehörde.
Wenn Sie die Gründung einer Schule für Gesundheits- und Krankenpflegeassistent/inn/en beabsichtigen, finden Sie hier den Erhebungsbogen, der die Grundlage für die Antragstellung und Prüfung der Voraussetzungen für eine Schulgenehmigung darstellt. Bitte beachten Sie auch das Merkblatt Schulgründung.
Die Ausbildung zur / zum Gesundheits- und Krankenpflegeassistentin / -assistenten soll Kompetenzen vermitteln, die es ermöglichen, verantwortlich bei der Gesundheitsförderung sowie der Versorgung und Begleitung kranker und behinderter Menschen mitzuwirken. Dazu zählt die
- Pflege und Begleitung kranker und behinderter Menschen in stabilen Pflegesituationen auf der Grundlage der Pflegeplanung von Pflegefachkräften
- hauswirtschaftliche und persönliche Unterstützung kranker und behinderter Menschen bei der eigenständigen Lebensführung
- Durchführung von Maßnahmen der Gesundheitsförderung: einfache Krankenbeobachtung sowie Erhebung und Weitergabe von Messwerten (zum Beispiel Puls, Temperatur, Blutdruck und Blutzucker)
- Feststellung akuter Gefährdungssituationen und Einleitung erforderlicher Maßnahmen
- Gabe von Medikamenten nach ärztlicher An- oder Verordnung
- Vorbereitung und Pflege von medizinischen Instrumenten und Geräten (zum Beispiel Katheter oder Sonden)
- einfache Verbandswechsel
- Gabe von Sondennahrung
- Durchführung physikalischer Maßnahmen (zum Beispiel Auflage von Wärmeträgern oder Wärmeanwendungen)
- Dokumentation erbrachter Leistungen
- Assistenz bei diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen
- Unterstützung und Begleitung kranker und behinderter Menschen.
Tätigkeitsbereiche sind u.a.: Krankenhäuser, Pflegeheime, Sozialstationen, ambulante Pflegedienste, Rehabilitationskliniken und Kur- und Bädereinrichtungen.
Detaillierte Informationen zu Grundlagen und Dauer der Ausbildungsgänge sowie zu den Ausbildungsvoraussetzungen erteilen die jeweiligen Ausbildungsstätten.
Für die Anerkennung eines ausländischen Abschlusses ist zentral für Nordrhein-Westfalen die Bezirksregierung Düsseldorf, Dezernat 24, Landesprüfungsamt zuständig.