Dezernat 24 - Öffentliche Gesundheit, medizinische und pharmazeutische Angelegenheiten, Krankenhausangelegenheiten Sozialwesen, Gesundheitsfachberufe


Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu den verschiedenen Zuständigkeitsbereichen des Dezernates 24.

Das Dezernat 24 der Bezirksregierung ist für unterschiedliche Aufgabenbereiche zuständig. Detaillierte Informationen zu den Bereichen Arzneimittelrecht und Medizinprodukterecht finden Sie ebenso auf den Unterseiten des Dezernates wie Hinweise zum Approbationsverfahren für die akademischen Heilberufe, zu den nichtärztlichen Gesundheitsfachberufen sowie zur Gleichwertigkeitsfeststellung bei ausländischen Berufsabschlüssen in den Bereichen Altenpflege und Familienpflege und im Bereich der sozialen Arbeit. Des Weiteren finden Sie hier Informationen zur Krankenhausplanung und -aufsicht, zum Hausärzteprogramm und zur Beantragung einer SED-Opfer-Rente. Weitere Aufgabenbereiche des Dezernates 24 sind:

  • Die fachliche Begleitung und Beratung in allen Bereichen der Altenpflege-, Altenpflegehilfe- und Familienpflegeausbildung für die Fachseminare und für Auszubildende, die Abnahme der Abschlussprüfungen und die Erteilung der Erlaubnis, die entsprechende Berufsbezeichnung zu führen.
  • Die Bewilligung von Fördermitteln im Rahmen der pauschalen Förderung von Investitionskosten der im Krankenhausplan des Landes ausgewiesenen freien-/gemeinnützigen, kommunalen und privaten Krankenhäuser; die Berechnung der Pauschalförderung erfolgt auf Basis der Leistungsdaten der Krankenhäuser.
  • Die Ausübung der Rechtsaufsicht über die Unteren Gesundheitsbehörden in den Bereichen Gesundheitsschutz, Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten, Impfungen; Hygieneüberwachung; Überwachung der Berufe des Gesundheitswesens und Arzneimittelüberwachung (Amtsapotheker) sowie die Beratung die Unteren Gesundheitsbehörden/Gesundheitsämter bei der Umsetzung der Aufgaben des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst.
  • Die Zuweisung der anteiligen Bundes- und Landesmittel nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) an die Bewilligungsbehörden.
  • Die Wahrnehmung der Aufsicht des Landes über die kommunalen Tätigkeiten bei der Durchführung des Wohn- und Teilhabegesetzes.
  • Die Weiterleitung von beim Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen eingehenden Petitionen / Eingaben im Bereich der sozialen Sicherung (SGB) an die zuständige Kommune zur Berichterstattung
  • Die Förderung von Maßnahmen nach § 96 Bundesvertriebenen- und Flüchtlingsgesetz zur Pflege des Kulturgutes der Vertriebenen und Flüchtlinge und Förderung der wissenschaftlichen Forschung.
  • Die Gewährung von Landeszuwendungen insbesondere in den Förderbereichen: Bekämpfung der Suchtgefahren, Bekämpfung der erworbenen Immunschwäche AIDS, Förderung von Selbsthilfe-Kontaktstellen (KISS - siehe Merkblatt), Anti-Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Lebensformen, Gesundheit - Selbsthilfe - Kontaktstellen, PTA-Schulen und Altenpflege-, Altenpflegehilfe- und Familienpflegeausbildung
  • Die Anerkennung von Einrichtungen zur Behandlung betäubungsmittelabhängiger Straftäter sowie die Überwachung der Drogenkonsumräume in Bonn, Köln und Troisdorf.