Betrieb und Anwendung von Medizinprodukten


Die Bezirksregierung überwacht den Betrieb und die Anwendung von Medizinprodukten. Eine Zusammenfassung von einigen wichtigen Regelungen und Informationen für den Betrieb von Medizinprodukten finden Sie hier.

Regelungen, die Betreiber und Anwender von Medizinprodukten betreffen, finden sich in der Medizinprodukte-Betreiberverordnung – MPBetreibV. Die Vorschriften dieser Verordnung haben die Sicherheit von Medizinprodukten während der Anwendung zum Ziel und dienen der Bezirksregierung als Grundlage für die Überwachung des ordnungsgemäßen Umgangs mit Medizinprodukten.

Aufgrund von Fehlfunktionen, konstruktiven Mängeln, Handhabungsfehlern oder durch fehlende bzw. unzureichende Wartung begünstigt sind im Zusammenhang mit den Betrieb von Kranken- und Pflegebetten in Deutschland seit 1998 mehrere pflegebedürftige Menschen zu Tode gekommen. Eine weitere Ursache von Unfällen mit Kranken- und Pflegebetten ergibt sich daraus, dass die sicherheitstechnisch erforderlichen Maße der Seitengitter bei vielen Kranken- und Pflegebetten nicht eingehalten sind, wodurch Patienten zu schaden kommen können. Nähere Informationen, wie das Risiko bei Kranken- und Pflegebetten reduziert werden kann und welche Anforderungen an den sicheren Betrieb dieser Betten zu stellen sind, finden Sie unter "Sicherheitsrisiken von Kranken- und Pflegebetten".

Bei der Anwendung von Patienten-Fixiersystemen (Bauchgurten) sind in Deutschland mehrere Menschen zu Tode gekommen. Patienten, die nur mit einem Bauchgurt ohne Rückhaltevorrichtung (z.B. Schrittsicherung) im Bett fixiert waren, wurden im Bauchgurt hängend tot vor ihren Betten aufgefunden. Die Patientenfixiergurte waren von der Taille in den Brust- und Halsbereich gerutscht und hatten die Patienten stranguliert. Bitte beachten Sie hierzu das veröffentlichte Merkblatt.

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