Dezernat 32 - Regionalentwicklung und Braunkohle


Eine der zentralen Aufgaben der Bezirkregierung Köln als Regionalplanungsbehörde ist die Erarbeitung und Fortschreibung des Regionalplanes und der Braunkohlenpläne im Rheinischen Braunkohlenrevier.

Infolge der dichten Besiedlung und der damit einhergehenden Konkurrenz verschiedenster Ansprüche an den begrenzten Raum ist die Raumordnung im Regierungsbezirk Köln von besonderer Bedeutung. Raumordnung bedeutet dabei insbesondere den fachübergreifenden Ausgleich von Interessen, Beteiligung und Moderation. Wichtigstes Instrument ist der Regionalplan als raumplanerisches Gesamtkonzept für den Regierungsbezirk Köln. Er legt die mittel- und langfristigen strategischen Ziele zur räumlichen Entwicklung des Regierungsbezirkes fest und richtet sich in erster Linie an öffentliche Stellen.

Zusammenarbeit ist ein wichtiger Faktor für eine erfolgreiche regionale Entwicklung. Die Regionalplanungsbehörde initiiert und unterstützt daher Koordinationsprozesse auf unterschiedlichen Ebenen. Zum Beispiel in Fragen der interkommunalen Flächenentwicklung.

Zahlreiche Fachplanungen, zum Beispiel zur Energieversorgung, zu Natur- und Umwelt oder zur Rohstoffgewinnung haben Auswirkungen auf den Raum. Deshalb wird die Regionalplanung in die Erarbeitung der verschiedenen Fachpläne einbezogen. Ihre Aufgabe ist es, nicht nur einseitig eine Fachrichtung in den Blick zu nehmen, sondern Wechselwirkungen und mögliche Konflikte zwischen den Nutzungen frühzeitig zu erkennen und zu minimieren.

Im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung sind die Städte und Gemeinden selbst für ihre räumlichen Planungen zuständig. Soweit dies erforderlich ist, müssen sie hierfür Bauleitpläne aufstellen. Die Regionalplanung ist bei der Aufstellung von Bauleitplänen beteiligt. Sie prüft, ob die Pläne mit den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung und Landesplanung übereinstimmen.

Vorab wird die Regionalplanung bereits beratend tätig. Mit den Beteiligten vor Ort versucht sie frühzeitig, Nutzungskonflikte zu entschärfen und Lösungen für die Planungen zu finden.

Braunkohlenpläne sichern auf der Ebene der Raumordnung und Landesplanung die Braunkohlenabbaugebiete sowie die Flächen, auf die die umzusiedelnden Ortschaften verlegt werden sollen. Voraussetzung eines Braunkohlenplans ist die energiepolitische Erforderlichkeit, zur Sicherung einer langfristigen Energieversorgung auf ein Braunkohlevorkommen zuzugreifen. Außerdem haben Braunkohlenpläne die sozialen Belange der vom Braunkohlentagebau Betroffenen und die Erfordernisse des Umweltschutzes zu berücksichtigen.

Transparenz der Verfahren und ein fairer Ausgleich der Interessen der von bergbaulichen Auswirkungen Betroffenen sind eine wesentliche Voraussetzung für die Akzeptanz des Braunkohlentagebaus. Dezernat 32 informiert Umsiedlungsbetroffene über das gesamte Umsiedlungsgeschehen einschließlich der Entschädigungsregelungen und des Ausgleichs persönlicher Härten.

Dezernat 32 ist auch Geschäftsstelle des Regionalrates und des Braunkohlenausschusses. Aufgabe der Geschäftsstelle ist es, die organisatorischen, verfahrens- und verwaltungsmäßigen Grundlagen dafür zu schaffen, dass Regionalrat und Braunkohlenausschuss ihre gesetzlichen Aufgaben erfüllen können und ihre Verfahren ordnungsgemäß ablaufen.

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