Hambach


Die planungsrechtliche Grundlage für den Tagebau Hambach wurde 1975 mit dem Aufstellungsbeschluss des Teilplanes Hambach 12/1 durch den Braunkohlenausschuss geschaffen. Mit der Erklärung des damaligen Ministerpräsidenten des Landes Nordrhein-Westfalen wurde der Teilplan 1977 auf Grundlage des Gesetzes über die Gesamtplanung im Rheinischen Braunkohlenrevier für verbindlich erklärt.

Hambach

Hambach

Durch die Zielsetzungen der aktuellen Leitentscheidung „Leitentscheidung 2021: Neue Perspektiven für das Rheinische Braunkohlerevier“ der Landesregierung Nordrhein-Westfalen vom 23.03.2021 verändern sich jedoch die Grundannahmen des rechtskräftigen Braunkohlenplans, was eine Planänderung erforderlich macht.

Die neue Leitentscheidung der Landesregierung sieht eine vorzeitige Beendigung des Braunkohlenabbaus im Tagebau Hambach bis 2029 vor. Das bedeutet, dass der Abbau im Tagebau 15 Jahre früher als bisher angenommen beendet wird. Gleichzeitig soll unter anderem auf eine bergbauliche Inanspruchnahme des Hambacher Forstes, des Merzenicher Erbwaldes, des an das FFH-Gebiet „Steinheide“ angrenzende Waldstückes sowie der Ortschaft Morschenich verzichtet werden. Dies führt zu einer Veränderung der Abbaugrenzen und der räumlichen Lage des Tagebausees.

Vor diesem Hintergrund wurde mit dem Beschluss des Braunkohlenausschusses vom 28.05.2021 die wesentliche Änderung der Grundannahmen und damit das Erfordernis einer Planänderung für den Braunkohlenplan „Teilplan Hambach 12/1“ festgestellt. Die Regionalplanungsbehörde Köln wurde damit beauftragt vorbereitende Maßnahmen zur Erarbeitung eines Vorentwurfs und zur Überprüfung des Änderungsumfangs des rechtskräftigen Plans in die Wege zu leiten.

Aktuell wird die Erarbeitung eines Vorentwurfes durch die Regionalplanungsbehörde Köln vor-bereitet. Dazu finden Abstimmungen mit der Bergbautreibenden, unabhängigen Gutachtern und Sachverständigen, den berührten öffentlichen Stellen und der Öffentlichkeit statt, die in einen Planentwurf und vorläufigen Umweltbericht münden.

Der darauf aufbauende Vorentwurfsbeschluss durch den Braunkohlenausschuss wurde im Dezember 2021 gefasst.

Aufgabe des Braunkohlenplanänderungsverfahrens Hambach ist es die frühzeitige Beendigung des Tagebaus Hambach unter den Voraussetzungen der Leitentscheidung 2021 planerisch umzusetzen und realistisch vorzubereiten. Der Braunkohlenplan soll dabei die Problemstellungen des Tagebaus in den Grundsätzen lösen und dadurch die fachliche Grundlage für nachgeordnete Planungsebenen und Fachplanungen schaffen.

Mit dem geänderten Braunkohlenplan Hambach soll ein nachhaltiges und realistisches Konzept geschaffen werden, mit dem der Ausstieg aus der Braunkohlengewinnung und -verstromung bis 2038 vollzogen werden kann.

Im Ergebnis sollen eine hochwertige Rekultivierung und Nachnutzung der bergrechtlich in Anspruch genommenen Flächen innerhalb der Region sowie vielfältige Entwicklungsperspektiven für die durch den Tagebau betroffenen Gemeinden zur Bewältigung des Strukturwandels im Rheinischen Revier eröffnet werden.

Haben Sie Fragen?
Postanschrift
Bezirksregierung Köln·50606 Köln
Frau Bartsch
  T: (49)0 221-147 3395
  E-Mail schreiben