Erster Planentwurf 2020


Der erste Planentwurf ist ein Zwischenstand des Planungsprozesses. Auf dessen Basis hat der Regionalrat den Erarbeitungsbeschluss am 13.03.2020 gefasst. Anhand dieses ersten Planentwurfs sollen insbesondere die Datengrundlagen überprüft und das Planungsergebnis diskutiert werden.

Der erste Planentwurf wurde im Januar 2020 an dieser Stelle mit den folgenden zeichnerischen und textlichen Inhalten veröffentlicht:

  • Beabsichtigte BSAB mit jeweiligen Rekultivierungsplanungen
  • Reservegebiete
  • Gesamträumliches Planungskonzept, inkl. textlicher Ziele und Grundsätze
  • regionalplanerische Prüfbogen (Abgrabungsinteressen, Suchräume, BSAB)
  • Umweltbericht nebst umweltfachlicher Prüfbögen

Jeder Akteur hat ab Veröffentlichung der Planunterlagen die Möglichkeit, sich mit den beabsichtigen Flächen zu befassen. Jegliche schriftliche Stellungnahmen (dazu gehört auch die Meldung von Abgrabungsinteressen) können allerdings erst im Zuge der förmlichen öffentlichen Auslegung eingereicht werden (voraussichtlich 3. Quartal 2020).

Am 13.03.2020 hat der Regionalrat neben dem Erarbeitungsbeschluss auch den Beschluss gefasst, das gesamträumliche Planungskonzept des ersten Planentwurfs inhaltlich zu ergänzen (vgl. Sitzungsvorlage für den Regionalrat am 13.03.2020, TOP 7, Drucksache Nr. RR 02/2002). Es wurde der „sonstige Ausschlussbelang“ mit der Bezeichnung „besondere Berücksichtigung vom Braunkohletagebau betroffener Kommunen“ ergänzt.

Die aktualisierten Planunterlagen des ersten Planentwurfes sind veröffentlicht und können auf der Internetseite der öffentlichen Auslegung heruntergeladen werden.

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