Frühzeitige Unterrichtung 2018-2019
Die Durchführung der Frühzeitigen Unterrichtung ist gesetzlich vorgeschrieben. Im vorliegenden Planverfahren wird die Frühzeitige Unterrichtung zu einem umfassenden Beteiligungsverfahren aufgewertet. Die Frühzeitige Unterrichtung verfolgt mehrere Zwecke:
- Allgemeine Unterrichtung von der Aufstellung des Teilplans Nichtenergetische Rohstoffe
- Öffentliche Stellen sind gebeten, Aufschluss zu geben über Planungen, die für die Planaufstellung bedeutsam sein können bzw. über Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind
- Detaillierte Information über den aktuellen Entwurf des Planungskonzepts
- Möglichkeit der schriftlichen Stellungnahme zu diesem Entwurf
- Möglichkeit des mündlichen Austausches auf der 4. Abgrabungskonferenz
- Optimierung des Planungskonzepts
- Möglichkeit der Meldung von Abgrabungsinteressensbereichen durch Kommunen und Unternehmen anhand von Fragebögen. Die Fragebögen können hier heruntergeladen werden (siehe unten)
Die Frühzeitige Unterrichtung richtet sich an sämtliche Akteure, insbesondere an:
- Politische Vertreter
- Öffentliche Stellen (Kommunen, Kreise, sonstige Behörden,...)
- Öffentlichkeit, insbesondere Abgrabungsunternehmen und Verbände
Die Frühzeitige Unterrichtung dauert von Anfang Oktober 2018 bis zum 31.01.2019 und wurde damit um einen Monat verlängert (zuvor bis 31.12.2018).