Dorfentwicklung
Die Finanzhilfen im Bund-Landes-Programm werden zur Erhaltung, Gestaltung und Entwicklung ländlich geprägter Orte zur Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung zum Einsatz gebracht.
Dorfentwicklung:
Antragsvoraussetzungen
Die Förderung erfolgt ausschließlich innerhalb der im nordrhein-westfälischen Programm „Ländlicher Raum 2014 - 2020“ definierten Gebietskulisse in Orten oder Ortsteilen von bis zu 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern. Das Förderprogramm richtet sich sowohl an öffentliche als auch private Maßnahmenträger.
Ziele sind
- die Schaffung von Orten und Gebäuden der Begegnung und des sozialen Austausches und damit die Stärkung des bürgerschaftlichen und ehrenamtlichen Engagements,
- die Sicherung der Grundversorgung der lokalen Bevölkerung,
- die Behebung städtebaulicher Missstände, die das Ortsbild beeinträchtigen und
- die Sicherung ortsbildprägender Bausubstanz als Ankerpunkt regionaler Identität
Kleinstunternehmen der Grundversorgung
Ziel
Die Sicherung, Schaffung, Verbesserung und Ausdehnung der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung.
Antragsberechtigt sind
Kleinstunternehmen (Einzelhändler, Handwerker, sonstige Dienstleister), die der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung dienen und die entsprechend notwendigen Güter und Dienstleistungen vor Ort zur Verfügung stellen. Die Angebote können mobiler oder stationärer Art sein:
- eigenständige Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von unter 2 Mio. € (ausgeschlossen sind jedoch landwirtschaftliche Unternehmen, Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten und Apotheker sowie Franchise-Unternehmen als Bestandteil von Großunternehmen)
- es erfolgt eine Anteilfinanzierung von bis zu 45 % der förderfähigen Ausgaben als Deminimis-Beihilfe
- das Mindestinvestitionsvolumen beträgt 10.000 € (ohne USt)
Förderfähig sind
- Investitionen in die Schaffung neuer Unternehmen (Bausubstanz und/oder Maschinen), die nachweislich der Sicherstellung der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung dienen,
- Investitionen in die Erweiterung vorhandener Unternehmen (Bausubstanz und/oder Maschinen, die nachweislich die Sicherstellung der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung dienen,
- Dienstleistungen zur Mobilität und/oder
- der Erwerb von bebauten Grundstücken im Zusammenhang mit Projekten nach den vorstehenden Buchstaben a bis c.
Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen
Ziel
Die Sicherung, Schaffung, Verbesserung und Ausdehnung der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung.
Förderfähig sind
Investive Maßnahmen zur Schaffung und Sicherung der räumlichen Voraussetzungen für stationäre und mobile Einrichtungen, in denen Güter oder Dienstleistungen zur Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung angeboten werden, insbesondere unter Umnutzung ungenutzter Bausubstanz und inklusive Innenausbau sowie Erstausstattung (Mobiliar und Geräte).
Weitere Informationen zu den Fördertatbeständen sowie zu den Antragsvoraussetzungen können Sie den Fördergrundsätzen zum Dorferneuerungsprogramm 2021 inkl. Sonderaufruf „Feuerwehrhäuser in Dörfern 2021“ entnehmen.
Antragsfrist
- spätestens bis zum 30.09. eines Jahres (für eine Durchführung der Maßnahme im Folgejahr)
Ansprechpartner
Bitte wenden Sie sich zur Klärung der grundsätzlichen Förderfähigkeit der geplanten Maßnahme sowie für weitere Informationen und Antragsunterlagen an die Bezirksregierung: dorferneuerung@bezreg-koeln.nrw.de