Dorferneuerung
Ob Gebäuderestaurierung, Dorfplatzgestaltung oder Dorfgemeinschaftseinrichtungen: die Fördermöglichkeiten im Dorf sind vielfältig.
Im Rahmen der Dorferneuerung können verschiedene Maßnahmen gefördert werden, um den Lebensraum Dorf zu erhalten, zu gestalten oder zu verbessern.
Grundlagen der Förderung
Mit der Förderung der Dorferneuerung sollen in NRW die Maßnahmen nach den Ziffern 4, 8 und 9 des GAK-Rahmenplans des Bundes umgesetzt werden.
Im Einzelnen sind dies:
- Maßnahmen zur Dorferneuerung und -Entwicklung
- Kleinstunternehmen zur Grundversorgung
- Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen
Dies erfolgt durch die Veröffentlichung der Fördergrundsätze durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bauen und Gleichstellung (MHKBG NRW).
Im Föderprogramm 2020/21 ist erstmals der "Sonderaufruf Feuerwehrhäuser in Dörfern 2021" aufgelegt worden, da im Bereich des Feuerschutzwesens technische Veränderungen und Neuerungen – gerade in Dörfern bis zu 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern – oftmals strukturelle und organisatorische Infrastrukturmaßnahmen erfordern; dies betrifft insbesondere den Neubau bzw. die Erhaltung von Feuerwehrhäusern.
Des Weiteren besteht die Möglichkeit der Förderung der Strukturentwicklung des ländlichen Raums. Zweck der Förderung ist es, die ländlichen Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholung- und Naturräume zu sichern und weiter zu entwickeln.