Dezernat 33 - Ländliche Entwicklung und Bodenordnung
Das Dezernat 33 führt Flurbereinigungsverfahren durch und bewilligt förderfähige Projekte in ländlichen Räumen. Beide Instrumente können mit ihren unterschiedlichen Zielsetzungen der Stärkung der ländlichen Räume dienen.
Neue Liefer- und Besucheranschrift ab dem 05. August 2019
Börsenplatz 1
50667 Köln
In ländlichen Räumen werden Flurbereinigungsverfahren mit unterschiedlichen Zielsetzungen eingeleitet. Je nach Zielsetzung werden die land- und forstwirtschaftlichen Grundstücke in Lage, Form und Größe verändert und neu geordnet. Oftmals bedarf es überdies einer Anpassung der ländlichen Infrastruktur.
Erhalt und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Forstwirtschaft durch Verbesserung der Agrarstruktur: Die Arrondierung von Grundstücken (Schaffung größerer Bewirtschaftungseinheiten) und die Optimierung von Grundstücksformen (Schlaglängenverbesserung) dient der Reduzierung von Bewirtschaftungskosten.
Förderung der Landentwicklung: Die Schaffung eines an heutige Anforderungen angepasstes und funktionsgerechtes sowie multifunktionales Wegenetzes, dass auf die Bedürfnisse aller Bewohner im ländlichen Raum zugeschnitten ist.
Lösung von Landnutzungskonflikten: Konflikte aufgrund konkurrierender Flächenansprüche der Land- und Forstwirtschaft einerseits sowie von Natur-, Gewässer- und Artenschutzprojekten andererseits können durch die Umsetzung eines sinnvollen Flächenmanagements (gezielte Landbereitstellung) aufgelöst werden.
Landbereitstellung für flächenintensive Großprojekte: Bei der Umsetzung flächenintensiver Großprojekte (u.a. Verkehrswegebau, Hochwasserschutz) können durch ein Flurbereinigungsverfahren Schäden in der Agrarstruktur verringert und Existenzgefährdungen vermieden werden.
Auf den nachfolgenden Seiten finden Sie Informationen über aktuelle Flurbereinigungsverfahren im gesamten Regierungsbezirk Köln. Sie können für jedes Verfahren erste Informationen über Zweckbestimmung, Verfahrensgebiet sowie Sachstand finden. Die Ansprechpartner helfen Ihnen bei Fragen gern weiter.
Das zweite große Aufgabengebiet des Dezernates 33 ist die Förderung der ländlichen Räume. Die Bezirksregierung Köln ist als Bewilligungsbehörde für Maßnahmen aus dem NRW-Programm "Ländlicher Raum" zuständig. Mit diesem Programm setzt das Land Nordrhein-Westfalen die europäische Förderpolitik zur ländlichen Entwicklung auf Landesebene um. Neben dem Ausbau der Breitbandversorgung besteht diese im Wesentlichen aus der Förderung konkreter Maßnahmen aus einem regionalen Entwicklungskonzept.