Aktualisierung der Homepage
Die Bezirksregierung Köln hat die gemeinsamen Auslegungs- und Anwendungshinweise der Länder der Bundesrepublik zum Geldwäschegesetz (GwG) ihrer Homepage hinzugefügt.
Die Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz (GwG) gelten für Güterhändler, Immobilienmakler und andere Nichtfinanzunternehmen mit Ausnahme der Veranstalter und Vermittler von Glücksspielen.
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