Denkmalschutz und Denkmalpflege
Im Regierungsbezirk Köln werden über 30.000 eingetragene Denkmäler gesetzlich geschützt. Denkmäler sind Zeugnisse der Geschichte. Aufgrund ihrer besonderen Bedeutung für die Menschheit besteht ein öffentliches Interesse an ihrem Erhalt.
Die Denkmallisten der Städte und Gemeinden geben Auskunft darüber, welche Baudenkmäler, Bodendenkmäler und beweglichen Denkmäler dem besonderen gesetzlichen Schutz unterliegen. Änderungen an Denkmäler oder in deren Umgebung benötigen eine Erlaubnis der örtlichen Unteren Denkmalbehörde.
Wer nach Bodendenkmälern gräbt oder - als Sondengänger - mit Metalldetektoren nach Bodendenkmälern sucht, benötigt eine Grabungserlaubnis der jeweiligen Oberen Denkmalbehörde.
Das Land unterstützt die Eigentümerinnen und Eigentümer von Denkmälern mit zinsgünstigen Darlehen, steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten und in Einzelfällen auch mit Denkmalfördermitteln.