Flächennutzungsplanverfahren
Nähere Informationen zu den Anforderungen an die vorzulegenden Unterlagen im Rahmen des Genehmigungsverfahrens für alle Kommunen im Regierungsbezirk
Das Verfahren für die Aufstellung oder Änderung des Flächennutzungsplans richtet sich nach den Vorgaben des Baugesetzbuchs. Der Planinhalt wird in einem zeichnerischen Teil in Form einer Planurkunde und in der zugehörigen Begründung einschließlich des Umweltberichts als Textteil umfassend dargelegt. Die Begründung hat zudem die Aufgabe, die Auswirkungen der Planung aufzuzeigen.
Neben Plan und Begründung bildet die Verfahrensakte das Herzstück der Planung. Hierin werden die durchgeführten Verfahrensschritte transparent dokumentiert: Sämtliche Beschlüsse der jeweils zuständigen politischen Gremien und deren Ergebnis, erforderliche Bekanntmachungen zu den Beteiligungsverfahren, die in den Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und das Abwägungsverfahren.
Gerade bei zunehmender Digitalisierung besteht nach wie vor das Erfordernis, die Echtheit von Verfahrensunterlagen durch Datum, Unterschrift und ggf. Siegel zu belegen.
Die unter „Weitere Informationen“ beigefügte Handreichung soll den Kommunen vor Antragstellung auf Genehmigung als Checkliste für eine vollständige und aussagekräftige Aktenführung zur Vorlage des Flächennutzungsplans bzw. seiner Änderungen zur Genehmigung dienen.
Die "Hinweise zur Inanspruchnahme von landwirtschaftlicher Fläche oder Wald oder für Wohnzwecke genutzte Flächen" sind bei der Aufstellung oder Änderung von Flächennutzungsplänen unbedingt zu beachten.
Darüber hinaus stellen wir Ihnen Rundverfügungen mit wichtigen Informationen zum Aufstellungsverfahren sowie weitere nützliche Hinweise in digitaler Form zur Verfügung.