Deutsche Schulzeugnisse
Informationen über die Zuerkennung der Fachhochschulreife und die Anerkennung anderer deutschen Schulabschlüsse.
Fachhochschulreife
Die Bezirksregierung Köln spricht die Zuerkennung der Fachhochschulreife aus, wenn Sie ein Studium in einem Bundesland außerhalb von Nordrhein-Westfalen beabsichtigen. Hierzu legen Sie bitte das Zeugnis über den schulischen Teil der Fachhochschulreife und die Bescheinigung über das gelenkte Praktikum oder den Nachweis einer abgeschlossenen Berufsausbildung vor, und zwar jeweils in amtlich beglaubigter Kopie. Bitte schicken Sie keine Originaldokumente.
Weitere Informationen finden Sie in dem Merkblatt "Fachhochschulreife" des Schulministeriums, in der Ausbildungsordnung für das gelenkte Praktikum (BASS 13-31 Nr. 1) und in der Vereinbarung zur Gestaltung der gymnasialen Oberstufe in der Sekundarstufe II.
Schulabschlüsse der Sekundarstufe I aus anderen Bundesländern
Laut Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 03.12.1993 werden die Abschlüsse und Berechtigungen im Sekundarbereich gegenseitig anerkannt. Für die Feststellung der Gleichwertigkeit ist zentral die Bezirksregierung Köln zuständig. Weitere Informationen finden Sie in der Vereinbarung der Kultusministerkonferenz über die Schularten und Bildungsgänge im Sekundarbereich I.
Bitte beachten Sie:
- es erfolgt nur die Anerkennung des vorhandenen Schulabschlusses, d.h. keine inhaltliche Prüfung im Hinblick auf nachträgliche Zusatzqualifikationen
- erforderliche Unterlagen:
- amtlich beglaubigte Kopie Ihres Abschlusszeugnisses
- einfache Kopie des Personalausweises
- bei nachträglich erworbenen Qualifikationen wie der fehlenden Fremdsprache prüft das damals besuchte Berufskolleg, ob ein höherwertiger Abschluss vergeben werden kann
- Für Fragen hinsichtlich der Ausbildung in der Altenpflege/ Altenpflegehilfe/ Familienpflege sind die Fachseminare sowie das Dezernat 24 zuständig
Keine Zuständigkeit besteht für Schulabschlüsse aus NRW.
Schulabschlüsse aus der ehemaligen DDR
Nach dem Runderlass des Kultusministers vom 26.03.1973 sind die Abschlusszeugnisse der 10-klassigen allgemein bildenden polytechnischen Oberschule gleichwertig mit dem mittleren Schulabschuss (Fachoberschulreife). Diese Feststellung trifft die Bezirksregierung Köln. Bitte legen Sie hierzu eine amtlich beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses und eine einfache Kopie Ihres Personalausweises vor.
Bitte beachten Sie:
- amtlich beglaubigte Kopie Ihres Abschlusszeugnisses
- einfache Kopie des Personalausweises