Notfonds zur Sicherung von Weiterbildungseinrichtungen, Zeitraum 01.01. - 31.03.2021
Den nach dem Weiterbildungsgesetz anerkannten und geförderten Weiterbildungseinrichtungen stehen Mittel des Landes als Billigkeitsleistungen gemäß § 53 LHO zur Verfügung.
Antragsfrist: 22.04.2021