Notfonds zur Sicherung von Weiterbildungseinrichtungen, Zeitraum 01.04. - 30.09.2021
Den nach dem Weiterbildungsgesetz anerkannten und geförderten Weiterbildungseinrichtungen stehen Mittel des Landes als Billigkeitsleistungen gemäß § 53 LHO zur Verfügung.“ Darunter: „Antragsfrist: 15.10.2021