Abteilung 4 - Schule


Bildung ist eine zentrale Aufgabe für die Zukunft der Menschen und die Zukunft der Region. Die Schulabteilung der Bezirksregierung nimmt diese Aufgabe in vielfältiger Weise wahr. Sie führt als obere Schulaufsichtsbehörde die Aufsicht über die Schulämter, die Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL) und die Schulen des Bezirks, berät und unterstützt diese bei der Erledigung ihrer Aufgaben. Sie betreut über 45.000 Lehrkräfte und ist an deren Aus- und Fortbildung beteiligt. Die Abteilung 4 der Bezirksregierung Köln bündelt eine Vielzahl an Aufgaben aus dem Bereich Schule. Die Kolleginnen und Kollegen helfen Ihnen kompetent bei allen Fragen zu diesem Arbeitsfeld.

Die Dezernate 41 bis 45 begleiten im Rahmen der schulfachlichen Aufsicht die Umsetzung des Erziehungs- und Bildungsauftrages von Schulen im Regierungsbezirk und gewährleisten ein breites und vollständiges Unterrichtsangebot. Sie sichern fachliche Standards, fördern die Qualitätsentwicklung der Schulen und bewerten Widersprüche und Beschwerden gegen schulische Entscheidungen aus fachlicher Sicht.

Zum Aufgabenspektrum der Dezernate 41 bis 45 gehören ferner: Nichtschülerprüfungen für Abschlüsse am Ende der Sekundarstufen I und II; Mitwirkungsrechte von Schülerinnen, Schülern und Eltern; Berufsvorbereitung; Hausunterricht bei gravierender Erkrankung; Koordination von europäischen Projekten in Zusammenarbeit mit der EU-Geschäftsstelle der Bezirksregierung Köln.

Zu den Kernaufgaben des Dezernates 46 gehört die Qualitätssicherung der Lehrerfortbildung, z.B. durch laufende Qualifizierung der rund 1.000 Moderatorinnen und Moderatoren aller Schulformen und durch die Entwicklung von ca. 350 Fortbildungsmaterialien pro Jahr, u. a. auch für den Einsatz in den Kompetenzteams. Angeboten werden Maßnahmen z.B. zur Qualifikationserweiterung in Mangelfächern, zur Qualifizierung von Schulleitungen, zum Strahlenschutz und zur Gleichstellung. Daneben stellt das Dezernat die Budgets für Lehrerfortbildung für alle Schulen im Bezirk bereit. Insgesamt werden für diese Aufgaben ca. 3,3 Mio. Euro aufgewendet.

Zur Lehrerausbildung gehört die Dienst- und Fachaufsicht über die Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL) des Bezirks. Diese umfasst u.a. die Sicherung der Ausbildungsstandards und fördert die Qualitätsentwicklung im neu strukturierten 18-monatigen Vorbereitungsdienst.

Alle haushalts-, beamten- und tarifrechtlichen Angelegenheiten der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen sowie der Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter, Schulpsychologinnen und Schulpsychologen, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, Schulverwaltungsassistentinnen und Schulverwaltungsassistenten sowie der Schulaufsichtsbeamtinnen und Schulaufsichtsbeamten der Schulämter werden durch das Dezernat 47 in vertrauensvoller Zusammenarbeit mit den Personalräten betreut. Ausnahme: tarifbeschäftigte Lehrkräfte an Grundschulen. Für diesen Personenkreis sind die Schulämter der Kreise und kreisfreien Städte zuständig. Um die Unterrichtsversorgung aller Schülerinnen und Schüler sicherzustellen, werden jährlich ca. 1.600 Lehrkräfte auf Dauer neu eingestellt. Für die Abwicklung aller Personalmaßnahmen verfügt das Dez. 47 über ein Budget von jährlich 1,8 Milliarden Euro. Zusätzlich werden ca. 11.000 befristete Arbeitsverträge mit Vertretungslehrkräften abgeschlossen, deren Einsatz an den Schulen mit dazu beiträgt, den durch Krankheit, Mutterschutz und Elternzeit verursachten Unterrichtsausfall zu vermeiden. Alle besoldungsrechtlichen Angelegenheiten werden dagegen durch das Landesamt für Besoldung und Versorgung des Landes NRW in Düsseldorf bearbeitet. Letztlich stellt das Dez. 47 die einheitliche Anwendung dienst- und tarifrechtlicher Vorschriften für die Lehrkräfte im Regierungsbezirk Köln sicher.

Insgesamt betreuen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Dezernates 47 im Regierungsbezirk Köln über 45.000 auf Dauer eingestellte Lehrkräfte, die ca. 608.000 Schülerinnen und Schüler an insgesamt 1.400 Schulen unterrichten.

Zu den schulrechtlichen Angelegenheiten gehören Widersprüche gegen Benotungen, Ordnungsmaßnahmen oder ablehnende Aufnahmeentscheidungen, aber auch Bußgeldverfahren bei Verletzung der Schulpflicht. Durch das Dezernat 48 erfolgt die Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse bis zur mittleren Reife sowie die Anerkennung der deutschen Fachhochschulreife. Im Dezernat werden die Errichtung oder Schließung öffentlicher und privater Schulen genehmigt sowie die Finanzierung privater Ersatzschulen geregelt. Das Dezernat bewilligt Zuschüsse für die Betreuung von Kindern in den offenen Ganztagsschulen sowie für die Übermittagsbetreuung und Ganztagsangebote an Schulen der Sekundarstufe I.

Im Bereich Schulsport und allgemeine Sportentwicklung geht es u. a. um die Qualitätsentwicklung von Bewegung, Spiel und Sport, Sportfortbildungsangebote für Lehrkräfte sowie Wettkampf- und leistungssportliche Aktivitäten an Schulen. Schließlich werden herausragende Sportstätten und hochrangige Sportveranstaltungen gefördert.

Der Bau kommunaler Museen, die institutionelle Förderung von Orchestern und Theatern werden ebenso wie interkulturelle und internationale Projekte von und mit Künstlern finanziell begleitet. Das Dezernat 48 initiiert, unterstützt und fördert regionale Kooperationsprojekte der Bibliotheken im Regierungsbezirk und berät kommunale öffentliche Bibliotheken beispielsweise in der Entwicklungsplanung, der Konzeption und der Organisation. Auf dem Sektor der Weiterbildung können gemeinnützige Einrichtungen der Weiterbildung staatlich anerkannt und finanziell gefördert werden.

Ebenfalls in Dezernat 48 angesiedelt, und zwar für ganz Nordrhein-Westfalen, ist die zuständige Stelle für Berufsbildungsgänge im Bereich Medien- und Informationsdienste.

Das Dezernat 49 ist zuständig für die Ausbildungsförderung. Es bewilligt Leistungen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz („Meister-BAföG“), wenn jemand an einer Maßnahme zur Aufstiegsfortbildung teilnehmen will und seinen ersten Wohnsitz in NRW hat. Auch Ausbildungsförderung (BAföG) für eine Ausbildung (Schule, Studium, Praktikum) in Belgien, Luxemburg oder den Niederlanden ist bei Dezernat 49 zu beantragen.

Als Fachaufsicht stellt Dezernat 49 sicher, dass die Ämter für Ausbildungsförderung bei den 53 Kreisen und kreisfreien Städten und bei den 12 Studierendenwerke des Landes Nordrhein-Westfalen das Bundesausbildungsförderungsgesetz einheitlich anwenden. Das Dezernat prüft, ob Ergänzungsschulen nach dem BAföG gefördert werden können, und führt das Ausbildungsstättenverzeichnis über Ausbildungen im Land NRW, die nach dem BAföG förderungsfähig sind.

Das zentrale Handlungsfeld der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Dezernat 4Q ist die Durchführung von Qualitätsanalysen an Schulen. Qualitätsanalysen werden im Rahmen eines standardisierten Verfahrens seit 2006 in allen Schulen des Landes umgesetzt. Seit dem Schuljahr 2013/14 hat die Qualitätsanalyse NRW maßgebliche Veränderungen erfahren. Diese Neuausrichtung der Qualitätsanalyse beteiligt die Schulen intensiver am Verfahren und seinen Abläufen und will sie in ihrer Eigenverantwortung stärken. Die Qualitätsanalyse wertet von der Schule eingereichte Dokumente aus, führt Interviews mit Schülerinnen und Schülern, Erziehungsberechtigten, Lehrkräften und der Schulleitung sowie nicht lehrendem Personal und liefert durch Unterrichtsbeobachtungen wichtige Hinweise zur Unterrichtsqualität. Die Daten und Befunde dienen der Entwicklung gezielter Maßnahmen zur Qualitätssicherung und -verbesserung in der Einzelschule, darüber hinaus der Gewinnung von Steuerungswissen für die zuständige Schulaufsicht, für die Schulträger und für das Schulministerium.