Grenzüberschreitende Abfallverbringung
Wer gefährliche Abfälle oder Abfälle zur Beseitigung grenzüberschreitend verbringen will, hat schriftlich einen Genehmigungsantrag (Notifizierung) zur grenzüberschreitenden Abfallverbringung einzureichen.
Die Verbringung von Abfällen ist der Transport von Abfällen vom Ort der Abfallerzeugung zum Ort der Abfallentsorgung.
Für die grenzüberschreitende Abfallverbringung sind die Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 über die Verbringung von Abfällen (VVA) und das Abfallverbringungsgesetz (AbfVerbrG) zu beachten.
Das Genehmigungsverfahren für die grenzüberschreitende Abfallverbringung richtet sich nach der Art des zu verbringenden Abfalls, dem Verbringungsweg sowie dem Entsorgungsverfahren. Diese Faktoren bestimmen, ob eine Notifizierung erforderlich ist.
Die Bezirksregierung Köln prüft und genehmigt die Änträge für den Export (aus dem Regierungsbezirk Köln) und den Import (in den Regierungsbezirk Köln) von Abfällen.