Keine Fahrverbote im Entwurf des neuen Luftreinhalteplans Köln
Mit dem heute veröffentlichten Entwurf des neuen Luftreinhalteplans Köln kommt die Bezirksregierung Köln ihrer Verantwortung nach, zum Schutz der Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger die Einhaltung des Grenzwertes für Stickstoffdioxid möglichst schnell sicherzustellen. Im Gegensatz zu der angefochtenen Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln vom 8. November 2018 sind Fahrverbote aus der Sicht der Bezirksregierung als Planungsbehörde unverhältnismäßig.
Die bereits durchgeführten Maßnahmen (siehe insbesondere Luftreinhalteplan für das Stadtgebiet Köln, 1. Fortschreibung 2012) haben in den vergangenen Jahren in Köln eine erhebliche Ver-besserung der lufthygienischen Situation bewirkt. Dieser positive Trend wird sich auch in den nächsten Jahren fortsetzen.
Der Planentwurf zum Schutz der Gesundheit enthält eine Vielzahl verbindlicher nationaler und kommunaler Maßnahmen, die bei der Prognose der Entwicklung berücksichtigt wurden.
Dazu gehören u.a.:
- Software-Update und Rückkaufprämie mit 50 % Umsetzung
- Bundesstraßenmaut
- LKW-Transitverbot
- Masterplanmaßnahmen
- Erhöhung der Auslastung des motorisierten Individualverkehrs
- Parkraummanagement
- Steuerung des Reisebusverkehrs
- Förderung des Radverkehrs
- Landstromversorgung für Binnenschiffe
- Umstellung der Carsharing-Flotte auf Elektrofahrzeuge
- Umstellung der Fahrzeuge von Stadt und städtischen Gesellschaften auf elektrischen Antrieb
- Förderung emissionsarmer bzw. emissionsfreier Lieferverkehr – Lastenrad und Mikrodepots
- Emissionsarmer bzw. emissionsfreier Lieferverkehr – Bahn-Shuttle als Lkw Ersatz mit Schwerpunkt auf dem Rheinhafen Niehl
- Busflottenerneuerung
- Baumaßnahme L 361n
- Baumaßnahme Mülheimer Brücke
Darüber hinaus sind folgende zusätzliche Maßnahmen für einzelne Messstellen vorgesehen:
- Einrichtung einer Umweltspur auf der Aachener Straße
- Einrichtung einer Lichtsignalsteuerungsanlage auf der Luxemburger Straße
Unter Berücksichtigung dieser Maßnahmen wird es im Jahr 2020 nach derzeitigem Stand der Berechnungen an nur noch vier Straßenabschnitten zu einer geringfügigen Grenzwertüberschreitung kommen, so am Clevischen Ring, an der Justinianstraße, am Neumarkt und an der Luxemburger Straße. Durch diese Reduzierung wird dem Gesundheitsschutz bereits deutlich Rechnung getragen. Wegen der prognostizierten Grenzwertüberschreitung hat die Bezirksregierung unter Berücksichtigung der hohen Anforderungen der Rechtsprechung in einer detaillierten Einzelfallprüfung sowohl zonale als auch streckenbezogene Fahrverbote als zusätzliche straßenverkehrsrechtliche Maßnahme überprüft. Angesichts der nur noch geringen und kurzzeitigen Überschreitungen, die sich überdies auf wenige Stellen erstrecken und nur einen geringen Teil der Bevölkerung betreffen, sind Fahrverbote nach Überzeugung der Bezirksregierung bei Abwägung aller grundrechtlich geschützten Güter im Ergebnis unverhältnismäßig. Sie würden zu erheblichen Einschränkungen für den geregelten städtischen Verkehr, den Handel, das Handwerk, die Versorgung der Stadt, die Pendler und die Anwohner sowie zu einer Funktionsunfähigkeit der Stadt und zu einem Verlust der Verkehrssicherheit führen.
Die Öffentlichkeit hat jetzt Gelegenheit, bis zum 15. März 2019 Anregungen und Bedenken gegen den Planentwurf vorzubringen. Es ist beabsichtigt, dass der neue Luftreinhalteplan am 1. April in Kraft tritt.