Regionalrat stimmt Zielabweichung zu - Realisierung des RheinEnergie Sportparks ermöglicht
Mit dem heutigen Beschluss des Regionalrates ist die Voraussetzung geschaffen worden, die durch die Stadt Köln vorgelegte Fassung zur Realisierung des RheinEnergie Sportparks zu ermöglichen. Unter Vorbehalt der politischen Beschlüsse der Stadt Köln ist eine Erweiterung des Leistungszentrums des 1. FC Köln am Geißbockheim möglich.
Die Bezirksregierung Köln hatte die rechtlichen Grundlagen einer Zielabweichung geprüft und dem Regionalrat vorgelegt.
Die Mitglieder der heutigen Regionalratssitzung haben sich die Entscheidung nicht leicht gemacht. Die zahlreichen Proteste im Vorfeld der Entscheidung gegen eine weitere Inanspruchnahme des Äußeren Grüngürtels wurden sehr ernst genommen. Vor dem Hintergrund der jüngsten Hitzewelle sind Sorgen um klimatische Verschlechterungen im Stadtgebiet ein wichtiges Argument.
Demgegenüber hat der 1. FC Köln plausibel dargelegt, dass der Neubau eines Leistungszentrums am Standort Köln-Sülz dringend erforderlich ist, um die Nachwuchsförderung sicherzustellen. In dem Bewusstsein um den sensiblen Standort beschränkt sich das bauliche Konzept auf die absolut notwendigen Einrichtungen und kommt ohne weitere Baumfällungen aus. Die erforderlichen ökologischen Ausgleichsmaßnahmen werden im Rahmen der Bauleitplanung erfolgen. Es verbleibt eine kleinräumige Minderung der klimaökologischen Ausgleichsfunktion im Bereich der Flächennutzungsplanänderung, angrenzende Siedlungsbereiche sind nach Aussagen des Klimagutachters nicht betroffen.
Die Stadt kann somit die Bauleitplanverfahren zu Ende führen und die Änderung des Flächennutzungsplans durch den Rat beschließen lassen. Nach Genehmigung durch die Bezirksregierung Köln kann der Bebauungsplan zur Rechtskraft gebracht werden.