Bezirksregierung Köln kontrolliert Verkauf und Lagerung von Feuerwerk


In der Zeit vom 28. bis zum 31. Dezember 2019 darf Silvesterfeuerwerk im Einzelhandel verkauft werden. Bereits jetzt kontrollieren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bezirksregierung, ob die Feuerwerkskörper zugelassen sowie richtig gelagert sind und ob die Sicherheitsmaßnahmen für den Verkauf eingehalten werden.

Dabei werden von der Bezirksregierung unter anderem die zugelassene Höchstlagermenge, die Brandschutzmaßnahmen sowie die Sicherheit der Fluchtwege und Notausgänge überprüft. Letztere dürfen z.B. nicht zugestellt sein, damit das Gebäude bei Gefahr schnellstmöglich verlassen werden kann.

Zugelassenes und geprüftes Feuerwerk erkennt man vor allem an dem aufgedruckten CE-Zeichen und der Registriernummer (z.B. 0589-F2-1234). Fehlen solche Angaben, kann es sich um illegales und damit gefährliches Feuerwerk handeln, welches auf keinen Fall verwendet werden sollte.

Stellt die Bezirksregierung bei ihren Kontrollen Mängel fest, kann gegen die Hersteller und Händler ein Bußgeld verhängt werden. Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/publikationen/abteilung05/pub_abteilung_05_feuerwerk.pdf und https://www.bam.de/Navigation/DE/Aktuelles/Silvester/10-Tipps/10-tipps.html