Luftreinhalteplan Leverkusen - Neue Werte zeigen positiven Trend
Der Luftreinhalteplan Leverkusen tritt am 01. Januar 2020 in Kraft. Mit dem Luftreinhalteplan kommt die Bezirksregierung Köln ihrer Verantwortung nach, zum Schutz der Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger die Einhaltung des Grenzwertes für Stickstoffdioxid möglichst schnell sicherzustellen. Die neusten vorläufigen Werte mit positiver Tendenz legen eine baldige Grenzwerteinhaltung für Stickstoffdioxid an der Messstation Gustav-Heinemann-Straße nahe.
Eine Verursacheranalyse des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW macht deutlich, dass der Verkehr auf der Autobahn mit einem Anteil von ca. 50% zur NO2-Belastung an den Hot Spots beiträgt. Die aktuell aus Sicherheitsgründen eingerichtete Geschwindigkeitsbeschränkung von max. 80 km/h wird das Ziel unterstützen, den Autobahnverkehr zu verflüssigen und die Emissionen zu reduzieren.
Der Plan enthält eine Vielzahl verbindlicher insbesondere auch kommunaler Maßnahmen, um den Grenzwert für Stickstoffdioxid bis spätestens 2020 einzuhalten. Da der Straßenverkehr Hauptverursacher der Belastungen im Stadtgebiet Leverkusen ist, konzentriert sich die Mehrzahl der Maßnahmen auf die Verringerung der verkehrsbedingten Emissionen.
Dabei handelt es sich um Maßnahmen wie:
- Softwareupdate und Rückkaufprämie
- Optimierung des Fuhrparks u.a. mit E-und Hybridfahrzeugen
- Nachrüstung von Diesel-Bussen im ÖPNV mit Abgasnachbehandlungssystemen
- Förderung und Attraktivitätssteigerung des ÖPNV
- Förderung des Radverkehrs
- Erstellung eines Mobilitätskonzeptes
- Aufbau einer Lade-Infrastruktur für E-Fahrzeuge
- Modernisierung zu abgasarmen Antrieben der Busflotten im ÖPNV
- Parkraumbewirtschaftung
- Maßnahmen zur Stadtbegrünung
Etliche der kommunalen Maßnahmen hat die Stadt Leverkusen parallel zur Planaufstellung bereits auf den Weg gebracht oder schon umgesetzt.
In einer detaillierten Einzelfallprüfung wurde durch die Bezirksregierung Köln auch ein streckenbezogenes Fahrverbot als zusätzliche straßenverkehrsrechtliche Maßnahme überprüft. Angesichts der geringen und kurzzeitigen Überschreitungen an nur noch einer Stelle ist diese Maßnahme bei Abwägung aller grundrechtlich geschützten Güter im Ergebnis unverhältnismäßig.
Bereits während der Planaufstellung konnten interessierte Bürgerinnen und Bürger hierzu ihre Anregungen und Bedenken einbringen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen wurden in Projektgruppen diskutiert und mit verschiedenen Fachbehörden und der Verwaltungsspitze abgestimmt.
Der Luftreinhalteplan Leverkusen kann in der Zeit ab dem 2. Januar 2020 für zwei Wochen bei der
Stadt Leverkusen – Fachbereich Umwelt
Quettinger Str. 220 / Raum: 207/220
51381 Leverkusen
und bei der
Bezirksregierung Köln
Zeughausstraße 2 – 10 / Raum: K 131
50667 Köln
zu den jeweils üblichen Bürozeiten eingesehen werden.
Zusätzlich kann der Luftreinhalteplan Leverkusen auch auf der Internetseite der Bezirksregierung Köln unter www.bezreg-koeln.nrw.de eingesehen werden.