Genehmigungsverfahren Theo Steil GmbH Umweltverträglichkeitsprüfung liegt vor – Fahrplan für Fortsetzung der Genehmigungsverfahren steht
Im Genehmigungsverfahren der Firma Theo Steil GmbH liegt der Bezirksregierung Köln nun die notwendige Umweltverträglichkeits-prüfung (UVP) vor. Die Firma hat im Januar alle erforderlichen Unterlagen zum weiteren Verfahren eingereicht. Eine Darstellung über mögliche Umweltauswirkungen des Vorhabens in Form eines UVP-Berichts und weiterer Antragsergänzungen hat die Bezirksregierung inzwischen geprüft. Das immissionsschutzrechtliche sowie das parallel geführte wasserrechtliche Verfahren können somit fortgeführt werden.
Anträge sowie die zugehörigen Unterlagen werden in der Zeit vom 17. Februar 2020 bis einschließlich 16. März 2020 erneut ausgelegt.
Mit Beginn der Offenlage und bis einschließlich Ablauf der Einwendungsfrist 16. April, können erneut Einwendungen gegen das Vorhaben erhoben werden. Die bisher schon eingegangenen Einwendungen bleiben allerdings auch im weiteren Verfahren gültig und müssen nicht noch einmal eingereicht werden. Der Erörterungstermin findet am 03. Juni 2020 um 10.00 Uhr im Rheinforum in Wesseling statt. Zunächst findet die Erörterung für das immissionsschutzrechtliche Verfahren statt, im Anschluss jene der wasserrechtlichen Einleitung. Bei Bedarf kann an den Folgetagen weiter erörtert werden. Die vollständige Bekanntmachung erfolgt am kommenden Montag im Amtsblatt der Bezirksregierung Köln.