Land, Stadt Düren und DUH einigen sich auf Vergleich im Klageverfahren zur Luftreinhalteplanung Düren
Das Land Nordrhein-Westfalen, die Stadt Düren und die Deutsche Umwelthilfe (DUH) haben sich vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster auf einen Vergleich zur Umsetzung des Luftreinhalteplans Düren geeinigt.
"Die Einigung ist ein Erfolg für unseren Regierungsbezirk. Es ist uns in enger Zusammenarbeit mit der Stadt Düren gelungen, die Einhaltung der Grenzwerte in Düren zu erreichen, obwohl diese zum Zeitpunkt der Planaufstellung mit die Höchsten in NRW waren. Mit der erreichten Vereinbarung bin ich sehr zufrieden", sagte Regierungspräsidentin Gisela Walsken.
Einig waren sich die Beteiligten, dass die Automobilindustrie ihrer Verantwortung gerecht werden und sobald wie möglich die Emissionen der Fahrzeuge reduziert werden müssten, insbesondere auch durch Hardware-Nachrüstungen. Die aktuellen, positiven Messwerte bestätigen, dass die Maßnahmen des Luftreinhalteplans wirken. Vor allem die Freigabe des Südabschnitts der Umgehungsstraße B 56n, als Begleitmaßnahme das LKW-Fahrverbot und die Reduzierung der Fahrspuren auf der Euskirchener Straße vermindern den innerstädtischen Durchgangsverkehr. Damit bestätigen sich die Prognosen aus dem Luftreinhalteplan. Der Jahresmittelwert konnte bereits im vergangenen Jahr eingehalten werden. Weitere Minderungen werden sich mit der vollständigen Freigabe der Ostumgehung voraussichtlich Ende dieses Jahres ergeben.
Eckpunkte des Vergleichs
Der im Vergleichsgespräch am 12. Februar 2020 vor dem OVG Münster ausgehandelte Vergleich sieht Folgendes vor:
Umgehungsstraße B56n (Ostumgehung Düren) und Entlastungspaket Euskirchener Straße
Bereits vor der Freigabe der kompletten Ortsumgehung (voraussichtlich Ende des Jahres) wurden und werden gestuft Maßnahmen zur Verkehrsreduzierung im Bereich Euskirchener Straße umgesetzt:
1. Stufe – Freigabe des Südabschnitts der B 56n im Sommer 2018
Da die Freigabe des Südabschnittes der B 56n allein noch nicht die erhoffte Entlastungswirkung zeigte, weil sie als Alternativroute für viele Fahrzeuge mit einem Umweg verbunden, für auswärtige Fahrer zudem unbekannt und in vielen Navigationssystemen noch nicht eingespeist war, hat die Stadt vorher abgesprochene weitere Maßnahmen ergriffen, um die Verkehrsverlagerung zu unterstützen:
2. Stufe – LKW-Fahrverbot mit dazugehörigen verkehrslenkenden Maßnahmen seit Herbst 2018
Die Euskirchener Straße wurde im betroffenen Streckenabschnitt zwischen Kreisverkehr und Oststraße für den LKW-Verkehr gesperrt. Damit verbunden sind verkehrslenkende Maßnahmen durch großräumige Anpassung der Wegweisung und Signalsteuerung, um den Verkehr gezielt auf die Umgehungsstraße zu lenken und die Verkehrsmenge auf der Euskirchener Straße zu reduzieren. Dies wurde mit entsprechenden Kontrollen begleitet. Zudem wurden die Umgehung und die Streckensperrung für LKW an die gängigen Hersteller für Navigationssysteme weitergeleitet.
3. Stufe – Spurverringerung der Euskirchener Straße von vier auf zwei Fahrspuren im April 2019 sowie konsequente Überwachung
Da sich die vollständige Fertigstellung der Ostumgehung B 56n bis voraussichtlich Ende 2020 verzögert, wurde von der Stadt Düren mittels einer Fahrbahnmarkierung und Anpassung der Signalsteuerung eine weitere kurzfristige Maßnahme zur Reduzierung der Verkehrsbelastung im Bereich des Hotspots Euskirchener Straße (zwischen Friedrich-Ebert-Platz und der Straße Am Krausberg) durchgeführt. Neben der Reduktion der Fahrspuren wurden im besagten Streckenabschnitt zudem beidseitig Tempo 30 angeordnet und eine verkehrstechnische Pförtnerung an der Lichtsignalanlage Euskirchener Straße/Oststraße eingeführt, um den stadteinwärts fahrenden Verkehr im Bereich des Hotspots zu reduzieren.
4. Stufe – Freigabe der kompletten Ostumgehung B 56n nach Fertigstellung des Nordabschnittes voraussichtlich Ende 2020
Die volle Wirkung der Ortsumgehungstraße wird mit der kompletten Fertigstellung nach Freigabe auch des Nordabschnitts (voraussichtlich Ende 2020) erwartet. Die Verkehrsprognosen für die B 56n gehen von einer Reduzierung der Verkehrsmenge auf der Euskirchener Straße um mehr als 43 % aus. Nach vollständiger Freigabe der B 56n ist eine Evaluation des „Entlastungspaketes Euskirchener Straße“ vorgesehen.
Verbesserung des ÖPNV
Die Stadt Düren ist nicht Aufgabenträger des Öffentlichen Personennahverkehrs und hat in diesem Zusammenhang nur eine eingeschränkte Entscheidungsbefugnis. Dennoch konnten in diesem Bereich in Zusammenarbeit mit dem Kreis Düren als zuständigen Aufgabenträger, dem Aachener Verkehrsverbund und den Verkehrsunternehmen erfolgreiche Maßnahmen für städtische Luftreinhaltung und kommunalen Klimaschutz umgesetzt werden:
Seit Mai 2017 wird ein abgesenkter, stadtweit gültiger und einheitlicher Stadttarif, das sogenannte City-Ticket-XL Düren, angeboten. Aufgrund der sehr positiven Fahrgastentwicklung wurde der Tarif ab dem 01.01.2019 nochmals von 1,90 Euro auf 1,50 Euro gesenkt. Der städtische Tarifausgleich mit jährlich 420.000 Euro ist aktuell bis 31.12.2021 gesichert. Durch die Umsetzung des neuen Nahverkehrsplans wird das Angebot des Busverkehrs im Kreis Düren weitreichend ausgebaut. Das neu formierte Unternehmen Rurtalbus befährt 100 Linien, weit mehr, als beispielsweise in Köln oder Aachen gefahren werden. Die Stadt Düren wird sich gegenüber dem Kreis Düren und gegenüber dem Aachener Verkehrsverbund (AVV) für eine weitere Verbesserung des ÖPNV (z. B. Fortsetzung des einheitlichen Stadttarifs, Ausbau des Liniennetzes) einsetzen. Die reaktivierte Bördebahn soll den Umstieg vor allem der Pendler vom motorisierten Individualverkehr auf eine Bahnverbindung zwischen dem Aachen-Dürener Raum und Euskirchen ermöglichen. Auch die Einführung eines Jobtickets für städtische Bedienstete fördert die Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs und führt somit auch zu einer verkehrsbedingten Entlastung der Innenstadt. Die „dynamische Fahrgastinformation“ soll in Abstimmung mit dem zuständigen Verkehrsunternehmen und den städtisch initiierten laufenden Projekten aus dem Masterplan Innenstadt zunächst an vier Standorten in Düren aufgestellt werden. Die Fertigstellung der Projekte ist voraussichtlich für 2020 vorgesehen.
Maßnahmen im Bereich Elektromobilität
Im Rahmen des Sofortprogrammes „Saubere Luft“ wurde das vorhandene Klimaschutzteilkonzept Klimafreundliche Mobilität durch den Green City Masterplan im Jahr 2018 um das Schwerpunktthema Elektromobilität ergänzt. Durch die Umsetzung des Fördervorhabens „electricmobility Integration Düren (eMIND)“ befindet sich ein Hauptbestandteil des Masterplans seit dem 01.01.2019 bereits in Umsetzung. Dabei unterstützt die Stadt Düren die Elektromobilität durch die kostenlose Bereitstellung von Ladeinfrastruktur und errichtet bis September 2022 bis zu 310 Ladepunkte bei 38 Unternehmen in Düren. Seit 2011 wird zudem in Kooperation mit den Stadtwerken Düren der Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur vorangetrieben. Seit April 2019 stehen im Stadtgebiet neun öffentliche Elektro-Ladesäulen mit insgesamt 17 Ladepunkten zur Verfügung. Ergänzt wird das öffentliche Angebot über halböffentliche Ladeinfrastruktur bei Supermärkten und Unternehmen. Im Rahmen des Fördervorhabens eMIND ist der Aufbau von 20 weiteren Elektro-Ladesäulen bis September 2022 vorgesehen. Seit Ende November 2018 sind elektrisch betriebene Fahrzeuge, welche mit einem entsprechenden „E-Kennzeichen“ ausgestattet sind, auf allen bewirtschafteten Flächen im öffentlichen Straßenraum als Anreiz zur Nutzung der Elektromobilität von den Parkgebühren befreit.
Verbesserung des Radverkehrs
Seit über 30 Jahren wird der Radverkehr in Düren als nachhaltige Mobilitätsform durch zahlreiche Maßnahmen gefördert. Ein Fahrradbeauftragter in der Stadtverwaltung ist für die Belange der Radfahrerinnen und Radfahrer zuständig und kümmert sich u. a. um den Ausbau des städtischen Radverkehrsnetzes. Aktuelle Maßnahmen für eine Steigerung des Radverkehrsanteils in Düren sind allgemeine Infrastrukturmaßnahmen für den Radverkehr zur Schließung von Lücken im Radwegenetz und zur Verbesserung der Abstellmöglichkeiten für den Radverkehr Im Rahmen einer städtebaulichen Neuordnung sind der Abriss des bestehenden Fahrradparkhauses und der Neubau einer Radstation mit mindestens 700 Fahrradabstellplätzen und Werkstatt, Fahrradverkauf sowie Fahrradverleih bis Anfang 2022 vorgesehen. In einem Verkehrsversuch in der Veldener Straße wird ein geschützter Radfahrstreifen (sog. Protected-Bike-Lane) direkt auf der Fahrbahn angelegt. Dabei handelt es sich um solche Streifen, die durch Trennelemente (z. B. Baken, Poller, Blumenkübel) sowie durch markierte Schutzzonen von den Fahr- und Parkspuren der Autos klar getrennt sind. Auf diese Weise erhalten Radfahrende einen eigenen geschützten Raum, der den Komfort und das Sicherheitsempfinden deutlich verbessert. Das Fahren, Halten und Parken von Autos auf den Radfahrstreifen wird verhindert. Bei einem positiven Verlauf des Versuches soll die neue Radverkehrsführungsform auch in weiteren Straßenabschnitten in Düren angewendet werden.
Maßnahmen im Bereich Mobilitätsmanagement
In den Jahren 2014/2015 wurde das Klimaschutzteilkonzept „Klimafreundliche Mobilität in Düren“ erstellt. Wesentliche Funktion des Konzeptes ist es, die Verkehrsplanung der Stadt Düren unter dem Gesichtspunkt des Klimaschutzes weiterzuentwickeln und Maßnahmen zu initiieren, die die Bürgerinnen und Bürger zu einer klimafreundlichen Verkehrsmittelwahl motivieren. Das Klimaschutzteilkonzept wird kontinuierlich weiter umgesetzt. Durch die Einführung eines Carsharing-Systems soll eine Senkung der Fahrzeugbesitzquote erreicht werden. Hierdurch können auf Dauer der Parkdruck in der Stadt gesenkt werden und entsprechend mehr Flächen zur Verfügung stehen. Unternehmen und Schulen haben über den Klimaschutz- und Mobilitätsmanager die Möglichkeit, sich in Sachen Mobilitätsmanagement und nachhaltiger Verkehrsmittelwahl beraten zu lassen. Durch die Mitgliedschaft der Stadt Düren im Zukunftsnetz Mobilität NRW (seit 2016) ist zudem ein interkommunaler Austausch im Bereich Mobilitätsmanagement und nachhaltiger Verkehrsentwicklungsplanung sichergestellt.