Planfeststellungsverfahren für die Beseitigung des Bahnübergangs „Am Kirchtürmchen“ in Hürth
Antragstellerin/Vorhabenträgerin | Anhörungsbehörde | Planfeststellungsbehörde |
---|---|---|
DB Netz AG | Bezirksregierung Köln | Eisenbahnbundesamt |
- die Bekanntmachung für die Offenlage der Planunterlagen erfolgte im Amtsblatt der Stadt Hürth
- die Offenlage der Planunterlagen fand vom 05.09.2016 bis 04.10.2016 bei der Stadt Hürth statt
- die Einwendungsfrist endete am 18.10.2016
- es sind Stellungnahmen der Träger Öffentlicher Belange und eine private Einwendung erhoben worden
- der Erörterungstermin fand am 03.06.2019 bei der Bezirksregierung Köln statt
- die Vorhabenträgerin hat bezüglich der Zuwegung der östlich des Bahnübergangs liegenden Flächen eine Planänderung vorgenommen und diese in Form eines 1. Deckblattes vorgelegt
- In Anbetracht der aktuellen COVID-19-Pandemie und der damit verbundenen Kontaktbeschränkungen erfolgte die Beteiligung der Öffentlichkeit durch Veröffentlichung der Planunterlagen im Internet (§ 3 Abs. 1 Satz 1 PlanSiG)
- die Planunterlagen stehen in der Zeit vom 26.09.2022 bis einschließlich 25.10.2022 auf dieser Internetseite zur Einsichtnahme zur Verfügung
- als zusätzliches Informationsangebot liegen die Planunterlagen im o.g. Zeitraum in Papierform in der Stadt Hürth aus
- die Einwendungsfrist endet am 08.11.2022
Weitere Informationen