Planfeststellungsverfahren für den Neubau einer Erdgas-Parallelleitung von Dormagen nach Bergisch Gladbach im Abschnitt von Leverkusen-Hitdorf bis Bergisch Gladbach-Paffrath
Antragstellerin/Vorhabenträgerin | Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde |
---|---|
Nordrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH & Co.KG (NETG) | Bezirksregierung Köln |
- die Offenlage der Planunterlagen fand in den betroffenen Kommunen in der Zeit vom 24.01.2005 bis 23.02.2005 statt
- die Einwendungsfrist endete damit am 02.04.2005
- mit dem Ende des Erörterungstermins am 25.01.2006 wurde das Anhörungsverfahren abgeschlossen
- in der Folge teilte die Vorhabenträgerin mit, das eine Planänderung im Verfahren notwendig ist
- die hierdurch erforderliche Deckblattplanung wurde den hiervon Betroffenen unmittelbar zur Stellungnahme gegeben
- nach § 43a Nr. 5 Satz 1 EnWG fand kein Erörterungstermin statt
- die Planfeststellungsbehörde hat mit Datum vom 30.10.2013 den Planfeststellungsbeschluss erlassen
- den am Verfahren Beteiligten wurde der Planfeststellungsbeschluss unmittelbar zugestellt
- die Offenlage des Planfeststellungsbeschlusses erfolgte in den Städten Köln, Leverkusen, Bergisch Gladbach, Burscheid, Leichlingen, Langenfeld und Mettmann in der Zeit vom 19.12.2013 bis zum 09.01.2014
- die beim OVG NRW in Münster eingereichten Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss hat das OVG am 04.09.2017 abgewiesen.