Planfeststellung für den 6-streifigen Ausbau der A 565 zwischen der Anschlussstelle Bonn-Endenich und dem Autobahnkreuz Bonn-Nord


Antragstellerin/Vorhabenträgerin Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde
Autobahn GmbH des Bundes, Regionalniederlassung Rheinland, Außenstelle Euskirchen Bezirksregierung Köln
  • mit Schreiben vom 10.08.2020 hatte der Vorhabenträger die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens beantragt
  • das Planfeststellungsverfahren einschließlich der Kompensationsmaßnahmen außerhalb des eigentlichen Baubereichs erstreckt sich über das Gebiet der Stadt Bonn, Gemarkung Endenich
  • mit Schreiben vom 01.08.2022 legte der Vorhabenträger ein Deckblatt mit Änderungen zum Ursprungsantrag vor
  • die entsprechenden Unterlagen standen der Öffentlichkeit bereits vom 12.09.2022 bis zum 11.10.2022 zur Verfügung. Die erneute Bekanntmachung ist aufgrund eines redaktionellen Fehlers erforderlich.
  • Es wird darauf hingewiesen, dass die bislang in diesem Verfahren vorgebrachten Einwendungen vollumfänglich Berücksichtigung finden und nicht erneut vorgelegt werden müssen.
  • in Anbetracht der aktuellen COVID-19-Pandemie und der damit verbundenen Kontaktbeschränkungen erfolgt die Beteiligung der Öffentlichkeit durch Veröffentlichung der Planunterlagen im Internet (§ 3 Abs. 1 Satz 1 PlanSiG)
  • maßgeblich ist daher der Inhalt der in digitaler Form auf dieser Internetseite veröffentlichten Planunterlagen
  • die Planunterlagen stehen nunmehr in der Zeit von Montag, 30.01.2023 bis einschließlich Mittwoch, 01.03.2023 auf dieser Internetseite zur Einsichtnahme zur Verfügung
  • als zusätzliches Informationsangebot liegt die Papierfassung der Planunterlagen in der Stadt Bonn aus - die Einsichtnahme ist nur nach vorheriger Terminabsprache möglich, die jeweiligen Ansprechpartner finden Sie in der Bekanntmachung
  • Einwendungen können bis einschließlich 03.04.2023 bei der Bezirksregierung Köln oder der Stadt Bonn erhoben werden
  • Einwenderinnen und Einwender erhalten keine Eingangsbestätigung

Die Planunterlagen ab dem 12.09. bis einschließlich 11.10. bitte auf der Internetseite bereitstellen.


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Bezirksregierung Köln·50606 Köln
Herr Bierbaum
  T: (49)0 221-147 4789
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