Planfeststellung für den 6-streifigen Ausbau der A 565 zwischen der Anschlussstelle Bonn-Endenich und dem Autobahnkreuz Bonn-Nord
Antragstellerin/Vorhabenträgerin | Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde |
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Autobahn GmbH des Bundes, Regionalniederlassung Rheinland, Außenstelle Euskirchen | Bezirksregierung Köln |
- mit Schreiben vom 10.08.2020 hatte der Vorhabenträger die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens beantragt
- das Planfeststellungsverfahren einschließlich der Kompensationsmaßnahmen außerhalb des eigentlichen Baubereichs erstreckt sich über das Gebiet der Stadt Bonn, Gemarkung Endenich
- mit Schreiben vom 01.08.2022 legte der Vorhabenträger ein Deckblatt mit Änderungen zum Ursprungsantrag vor
- die entsprechenden Unterlagen standen der Öffentlichkeit bereits vom 12.09.2022 bis zum 11.10.2022 zur Verfügung. Die erneute Bekanntmachung ist aufgrund eines redaktionellen Fehlers erforderlich.
- Es wird darauf hingewiesen, dass die bislang in diesem Verfahren vorgebrachten Einwendungen vollumfänglich Berücksichtigung finden und nicht erneut vorgelegt werden müssen.
- in Anbetracht der aktuellen COVID-19-Pandemie und der damit verbundenen Kontaktbeschränkungen erfolgt die Beteiligung der Öffentlichkeit durch Veröffentlichung der Planunterlagen im Internet (§ 3 Abs. 1 Satz 1 PlanSiG)
- maßgeblich ist daher der Inhalt der in digitaler Form auf dieser Internetseite veröffentlichten Planunterlagen
- die Planunterlagen stehen nunmehr in der Zeit von Montag, 30.01.2023 bis einschließlich Mittwoch, 01.03.2023 auf dieser Internetseite zur Einsichtnahme zur Verfügung
- als zusätzliches Informationsangebot liegt die Papierfassung der Planunterlagen in der Stadt Bonn aus - die Einsichtnahme ist nur nach vorheriger Terminabsprache möglich, die jeweiligen Ansprechpartner finden Sie in der Bekanntmachung
- Einwendungen können bis einschließlich 03.04.2023 bei der Bezirksregierung Köln oder der Stadt Bonn erhoben werden
- Einwenderinnen und Einwender erhalten keine Eingangsbestätigung
Die Planunterlagen ab dem 12.09. bis einschließlich 11.10. bitte auf der Internetseite bereitstellen.
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